(sda) Der Nationalrats will verhindern, dass gefährliche Straftäter wegen einer Gesetzeslücke auf freien Fuss gesetzt werden müssen. Einstimmig hat er am Mittwoch eine Gesetzesänderung gutgeheissen, die die Rechtsgrundlage für eine Sicherheitshaft bilden soll.

Es handelt sich um ein einzelnes Element der Revision der Strafprozessordnung, die der Bundesrat dem Parlament vorgeschlagen hat. Die Rechtskommission löste die Sicherheitshaft heraus und brachte sie in einer eigenen Vorlage unter, um diese rasch behandeln zu können.

Die Eile ist wegen eines Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg notwendig. Dieser hatte im vergangenen Dezember festgestellt, dass die gesetzliche Grundlage für eine Sicherheitshaft nicht ausreicht in Fällen, in denen ein Entscheid über die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme hängig ist. Damals hatte der Bundesrat dem Parlament bereits seine Vorschläge zur Änderung der Strafprozessordnung vorgelegt.

Klare Regel

Demnach darf das Gericht eine Sicherheitshaft anordnen, wenn ein nachträgliches Verfahren hängig ist, zum Beispiel über die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme. Voraussetzung ist, dass voraussichtlich ein Freiheitsentzug angeordnet wird und Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht.

Die Lücke ist entstanden, weil man davon ausging, dass für das nachträgliche Verfahren genügend Vorlauf besteht, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter im Parlament am Mittwoch erklärte. "Diese Annahme hat sich als praxisfremd erwiesen."

Eine Kommissionsminderheit hatte sich zunächst gegen die Teilung der Vorlage ausgesprochen. Das sei aber vor Corona gewesen, sagte Christian Lüscher (FDP/GE). Damals sei die Behandlung der gesamten Vorlage in der Sommersession noch möglich erschienen. Doch nun sei nicht einmal klar, ob deren übrige Elemente in der Herbstession behandelt werden könnten. Lüscher zog den Antrag auf Nichteintreten daher zurück. Ein Rückweisungsantrag der SVP wurde abgelehnt.

Aufwendige Arbeit

Der erste Teil der Revision der Strafprozessordnung geht nun an den Ständerat. Die Nationalratskommission diskutiert derweil weiter über die weiteren Elemente der Vorlage.

Dazu gehören die Einschränkung der Teilnahmerechte, die konsequente Umsetzung des sogenannten Prinzips der "double instance" mit zwei unabhängigen Instanzen oder die Erstellung und Speicherung von DNA-Profilen zur Aufklärung früherer oder künftiger Straftaten. Nach Angaben aus der Kommission sind dazu rund 70 Anträge hängig. Mit der Revision wird die 2011 in Kraft gesetzte Strafprozessordnung punktuell nachgebessert.