Diese stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe. Die Beteiligung an einer terroristischen Organisation wird auf die gleiche Stufe gestellt wie die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, die Höchststrafe beträgt in beiden Fällen zehn Jahre.
Angepasst wird auch das Organisationsverbot im Nachrichtendienstgesetz: Die Höchststrafe für die Beteiligung an einer verbotenen Organisation oder deren Unterstützung wird von drei auf fünf Jahre erhöht. Für die Strafverfolgung ist künftig die Bundesanwaltschaft zuständig.
Die Gesetzesänderung schafft auch eine Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Ermittlungsgruppen. Zudem sollen die Schweizer Behörden unter bestimmten Bedingungen Informationen vorzeitig an ausländische Behörden übermitteln können. Dank des raschen Informationsflusses sollen schwere Straftaten verhindert werden können.
Unerwünschte Nebenwirkungen
"Die Täter greifen unsere Gesellschaft an und attackieren unsere Art, gemeinsam und unabhängig von kulturellen und religiösen Unterschieden zu leben", erklärte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Nationalrat. Dagegen müsse man sich auf verschiedenen Ebenen engagieren.
Der Ständerat hatte die Vorlage schon in der Frühjahrssession gutgeheissen. Grundsätzlich war der Handlungsbedarf auch im Nationalrat unbestritten. Die Linke setzte sich jedoch vehement gegen zentrale Bestimmungen der Vorlage zur Wehr.
Sp und Grüne warnten vor Rechtsunsicherheit und einer Gefahr für die Grundrechte. "Freiheit stirbt mit Sicherheit", zitierte die Grüne Marionna Schlatter (ZH) den Dichter Kurt Tucholsky. Ihre Parteikollegin Léonore Porchet (VD) warnte, dass unverhältnismässige Repression extremistische Tendenzen eher noch anfache.
Für die bürgerlichen Fraktionen überwog das Sicherheitsbedürfnis. Die Gefahr von Anschlägen bestehe auch für die Schweiz, sagte SVP-Sprecher Bruno Walliser (ZH). "Wir müssen alles Erdenkliche unternehmen, um solche schrecklichen Taten zu verhindern." Ein Rückweisungsantrag der Linken scheiterte denn auch mit grosser Mehrheit.
Tell der Terrorist
Das gleiche Schicksal erlitten zahlreiche Änderungsanträge. So wollte die Linke die neue Strafnorm für Anwerbung, Ausbildung und Reisen zu terroristischen Zwecken streichen. Die Vorverlagerung der Strafbarkeit führe zu Konflikten mit den Grundrechten, sagte Priska Seiler Graf (SP/ZH). "Wir befinden und hier definitiv im Gesinnungsstrafrecht."
Keller-Sutter erinnerte daran, dass es sich um den Kern des Europaratsabkommens und des Zusatzabkommens handle, die mit der Vorlage umgesetzt werden. Mit der Streichung würde das Strafrecht empfindlich geschwächt. Der Nationalrat lehnte das denn auch ab, mit 121 zu 69 Stimmen.
Die Linke scheiterte auch mit dem Antrag, eine Ausnahme für Demokratiebewegung und Freiheitskämpfer zu machen. Die Abgrenzung zum Terrorismus sei oft politisch, sagte Min Li Marti (SP/ZH): Aus Sicht der Habsburger wäre Wilhelm Tell wohl ein Terrorist gewesen. Keller-Sutter erinnerte jedoch daran, dass Terrorismus im Gesetz definiert werde.
Ausnahme für IKRK
Durchgesetzt hat sich die vorberatende Nationalratskommission mit dem Antrag, humanitäre Organisationen wie das IKRK explizit von der Strafbarkeit für die Unterstützung von Terrororganisationen auszunehmen. Keller-Sutter hatte sich dagegen ausgesprochen: Die neutrale und unabhängige Hilfe für die Opfer von Konflikten sei weiterhin straflos, erklärte sie. Die humanitäre Hilfe und Tradition der Schweiz blieben unangetastet.
Umstritten war auch die vorzeitige Übermittlung von Informationen und Beweismitteln an ausländische Behörden. Der Rechtsschutz werde ausgehebelt, wenn Informationen ohne gerichtliche Überprüfung und ohne Anhörung der Betroffenen übermittelt würden, sagte Franziska Roth (SP/SO). Der Nutzen der vorzeitigen Übermittlung von Informationen liege gerade in der Geheimhaltung, erklärte Keller-Sutter. "Das soll aber die Ausnahme bleiben."
Präventive Massnahmen
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 127 zu 54 Stimmen bei 13 Enthaltungen an. Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Es handelt sich um den ersten Teil einer zweiteiligen Vorlage, mit der der Bundesrat die Terrorbekämpfung stärken will. Der zweite Teil, bei dem es um präventive Massnahmen wie Hausarrest für terroristische Gefährder geht, steht am Donnerstag auf der Traktandenliste des Nationalrats.
Diese Vorlage ist hoch umstritten. Kritisiert wird unter anderem, dass schon 15-Jährige unter Hausarrest gestellt und andere Massnahmen gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden könnten. Auch die Definition von "Gefährdern" wird als zu vage bezeichnet. Die Nationalratskommission will sogar die Präventivhaft einführen. Die Schweiz steht derzeit wegen dieser Pläne international in der Kritik.