Zuvor hatte bereits der Nationalrat den Vorstoss angenommen.
Heute muss eine Kopie des Handelsregisterauszugs auf Papier angefordert werden, damit die Daten Rechtswirkung entfalten.
Mit der nun verabschiedeten Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Handelsregisterverordnung sowie alle gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit auch die elektronischen Daten auf zefix.ch rechtlich wirksam sind.
Das Geschäft geht an den Bundesrat.