(sda) Protest gegen Vergewaltigungsurteil: Rund hundert Personen, mehrheitlich Frauen, protestierten am Samstag in Lausanne gegen ein Urteil des Basler Appellationsgerichtes. Dieses hatte die im Juli gegen einen Vergewaltiger verhängte Strafe um rund ein Drittel reduziert.

Auf der Montbenon-Promenade vor dem Justizpalast herrschte eine violette Atmosphäre: violette T-Shirts, violette Masken, violette Plakate und violette Spruchbänder hingen an den beiden Löwen, die den Eingang des Gerichtsgebäudes umgaben.

"Die Slogans waren eindeutig: "Keine Vergewaltigung mehr - Wenn nicht ja, dann nein" ("Ras-le-viol - Si c'est pas oh oui, c'est non"), "Die Schweiz bagatellisiert - die Schweiz verharmlost" oder "Leben vergewaltigt, Schicksale gestohlen, warum also Straffreiheit?"

Die Demonstrantinnen und Demonstranten, die vom Waadtländer Frauenstreik und der Bewegung "Nicht ohne mein Einverständnis" mobilisiert wurden, machten ihrem Ärger Luft über die Art und Weise, wie Vergewaltigung in der Schweiz bestraft wird.

Einwilligung soll ins Gesetz

Über den Basler Fall hinaus forderten die Aktivisten die Einführung der Einwilligung in die Revision des Strafgesetzbuches.

Aus Solidarität mit ihrer "Schwester" aus Basel und als Reaktion auf die Worte des Appellationsgerichtspräsidenten, der die Milde der Richter mit der kurzen Dauer der Vergewaltigung begründet hatte, legten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei strahlendem Sonnenschein 11 Schweigeminuten ein.

Proteste an mehreren Orten

Das Urteil des Basler Appellationsgerichts, das die Strafe eines Vergewaltigers von 51 auf 36 Monate reduzierte, wovon ein Teil zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat seit seiner Verkündung Ende Juli Proteste ausgelöst.

Am 8. August versammelten sich rund 500 Personen vor dem Gericht, drei Tage später legten die Demonstranten 11 Schweigeminuten vor dem Justizbrunnen in Neuenburg ein.

Schliesslich ist für den 31. August in Bern eine nationale Demonstration geplant, um Druck auf die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auszuüben, die über die Revision des Strafgesetzbuches debattieren werden.

Das Basler Urteil ist nicht rechtskräftig, und die Staatsanwaltschaft und das Opfer warten auf die schriftliche Begründung, bevor sie entscheiden, ob sie beim Bundesgericht Berufung einlegen werden.