Von den 278 Ausgeflogenen seien 34 Schweizer Bürgerinnen und Bürger gewesen, 39 hätten über eine Niederlassungsbewilligung verfügt und zwei seien ohne Flüchtlingsstatus vorläufig aufgenommen werden. Den letzteren hatte das Staatssekretariat für Migration die Heimatreise erlaubt, wie Keller-Sutter erklärte. Das ist bei dringenden Familienangelegenheiten wie Todesfällen oder ähnlichem möglich.
Insgesamt hätten 312 zurückgeflogene Personen über keinen regulären Aufenthalt in der Schweiz verfügt, erklärte die Bundesrätin. Sie seien aufgrund humanitärer Visa oder zur Familienzusammenführung eingereist.
Der Weg zu einem humanitären Visum stehe gefährdeten Afghaninnen und Afghanen weiterhin offen. Sie müssten ihr Gesuch aber in einer Botschaft ausserhalb Afghanistans einreichen, da die Schweiz in Afghanistan keine Niederlassung mehr unterhalte. Das werde ihnen nicht als Nachteil ausgelegt, versicherte die Justizministerin.
Das Resettlement von afghanischen Flüchtlingen sei eine internationale Angelegenheit, sagte Keller-Sutter weiter. Im Herbst führe die EU eine Konferenz zu dem Thema durch, an der auch die Schweiz teilnehme.