(sda) Gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, sollen von der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 ausgenommen werden. Der Ständerat hat am Donnerstag knapp diese Ausnahme im Gentechnikgesetz beschlossen.

Die Zustimmung zum entsprechenden Ausnahmeartikel fiel nach einem Patt von 21 zu 21 Stimmen bei zwei Enthaltungen mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Thomas Hefti (FDP/GL), der damit auf Parteilinie votierte. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das abgeänderte Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich mit 42 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung gut.

Bereits in der Wissenschaftskommission des Ständerats (WBK-S) war der Entscheid nur mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Hannes Germann (SVP/SH) zustande gekommen. Demnach sollen gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, vom Moratorium ausgenommen werden.

"Hyper-Igelmentalität"

Es dürfe nicht sein, dass eine mit dem Nobelpreis gewürdigte Technik wie die Genschere Crispr/Cas mit einem Verbot belegt werde, sagte Germann. Diese "Hyper-Igelmentalität" stehe schon etwas quer in der Landschaft. Auch Ruedi Noser (FDP/ZH) warb für die Ausnahme: "Es wäre ein wichtiges Signal an den Forschungsstandort Schweiz, dass das hier die letzte generelle Verlängerung des Moratoriums ist."

Die Rahmenbedingungen hätten sich nicht verändert seit der letzten Verlängerung des Moratoriums vor vier Jahren, entgegnete Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Die rasche Entwicklung im Bereich Gentechnik spreche für eine erneute Verlängerung. Unbeabsichtigte Folgen und Risiken der Methoden seien noch zu wenig bekannt.

Auch Viren, Bakterien und Insekten

Ungeklärt sei weiterhin die Koexistenz mit nicht gentechnisch veränderten Pflanzen in der kleinteiligen schweizerischen Landwirtschaft, warnte Sommaruga. Zudem würden mit der Ausnahme auch gentechnisch veränderte Bakterien, Viren und Insekten nicht mehr unter das Gentechnikgesetz fallen.

Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat, der der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 im September ohne Ausnahmen sehr deutlich zugestimmt hatte. Dass auch die grosse Kammer auf die Ausnahme der Genomeditierung umschwenkt, scheint angesichts des klaren Verdikts beim ersten Mal fraglich.

Generell wird das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft bereits zum vierten Mal verlängert. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb im Moment nur zu Forschungszwecken angebaut werden.