(sda) Lämmern soll der Schwanz nicht mehr ohne Schmerzausschaltung kupiert werden dürfen, selbst unmittelbar nach der Geburt nicht. Das Parlament verlangt vom Bundesrat, die Tierschutzverordnung entsprechend anzupassen.

Der Ständerat überwies eine Motion von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) am Montag oppositionslos. Auch der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden. Gesundheitsminister Alain Berset versicherte im Rat, die Umsetzung werde möglichst rasch an die Hand genommen.

Bereits bei wenige Tage alten Jungtieren sei davon auszugehen, dass sie Schmerzen empfänden, schrieb die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) des Ständerates in ihrer Stellungnahme. Deshalb müsse die Ausnahmeregelung für Schafe aus der Tierschutzverordnung gestrichen werden.

Bei vielen Haus- und Nutztieren ist das Coupieren der Schwänze verboten, laut Motion etwa bei Hunden, Pferden und Schweinen. Bei Schafen hingegen ist es zulässig, weil sich die Wolle rund um den Schwanz mit Kot und Urin verkleben kann. Das sei für das Tier unangenehm und könne auch zu gesundheitlichen Problemen führen.

Während Ferkel nicht mehr ohne Schmerzausschaltung kastriert werden dürften, sei das Schwanzcoupieren bei bis zu sieben Tage alten Lämmern ohne Schmerzausschaltung erlaubt, hatte Schneider zudem moniert. Deshalb müssten die Vorschriften angepasst werden.