(sda) Das Parlament will die Digitalisierung der Bundesverwaltung und die digitale Verwaltung (E-Government) fördern. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben gutgeheissen. Es definiert wichtige Eckpunkte.

In der Gesamtabstimmung sagte die grosse Kammer mit 144 zu 24 Stimmen bei 24 Enthaltungen Ja zu der Vorlage. Die Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen aus der SVP-Fraktion. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

Das Gesetz regelt auch die Zusammenarbeit mit Behörden ausserhalb der Bundesverwaltung und Dritten. Der Bundesrat schafft darin zudem eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen.

Ziel ist es, gemäss dem Grundsatz "digital first" die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen zu fördern. Die Vorlage ist ein wesentliches Element der vom Bund und Kantonen getragenen "Digitalen Verwaltung Schweiz" (DVS).

Teil des Antrags des Bundesrats ist auch eine Anschubfinanzierung in den Jahren 2024 bis 2027. Laut früheren Aussagen von Finanzminister Ueli Maurer geht es dabei um rund 200 Millionen Franken.

Schweiz in Rückstand

Im Grossen und Ganzen folgte der Nationalrat den Beschlüssen des Ständerats. Dieser hatte bei der Beratung des Geschäfts unter anderem einer Anschubfinanzierung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichen Interesse zugestimmt. Allerdings soll diese Bestimmung nur greifen, wenn keine anderen Förderinstrumente des Bundes zur Verfügung stehen.

Mehrere Redner betonten in der Debatte, die Digitalisierung der Verwaltung sei in einem föderalistischen Staat eine besondere Herausforderung. Von vielen Seiten beklagt wurde der Rückstand der Schweiz in diesem Bereich. Im internationalen Vergleich liege man im hinteren Mittelfeld, sagte etwa Angelo Barrile (SP/ZH).

Auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission nahm der Nationalrat jedoch einige Änderungen vor. So beschloss er, dass die dezentralisierten Einheiten der Bundesverwaltung ebenfalls dem Gesetz unterstellt sein sollen.

Regeln sollen auch für Kantone gelten

Gelten sollen einige Bestimmungen zudem auch für die kantonalen Verwaltungen, die Bundesrecht anwenden. Finanzminister Ueli Maurer warnte vergeblich vor diesem Schritt und mahnte den Einbezug der Kantone an. Die Landesregierung hatte aufgrund von Kritik in der Vernehmlassung eine solche Verpflichtung der Kantone aus ihrem Entwurf gestrichen.

Umstritten war die Frage, ob der Bund bei Vereinbarungen mit Gemeinden oder Gemeindeorganisationen die Zustimmung der Kantone einholen muss. Der Nationalrat sprach sich schliesslich gegen eine solche Bestimmung aus.

Weiter will der Nationalrat ins Gesetz schreiben, dass die Verwaltung überall dort, wo es möglich ist, elektronische Mittel benutzt.

Angenommen wurde ein Antrag einer Minderheit der vorberatenden Kommission. Er betrifft die Pflicht der Bundesbehörden, den Quellcode von Software offenzulegen, die sie entwickeln oder entwickeln lassen. Der Nationalrat strich einen Halbsatz, wonach dies nur geschehen müsse, wenn es möglich, sinnvoll und mit den Rechten Dritter vereinbar sei. Die Ratsmehrheit kritisierte, die gestrichene Bestimmung schaffe zum einen eine ungewollte Ausnahme und halte im Übrigen Selbstverständlichkeiten fest.