(sda) Der Bund soll nach dem Willen des Nationalrats Grenzkantone künftig beim Betrieb sogenannter Ausreisezentren finanziell unterstützen können. Die grosse Kammer hat einer entsprechenden Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zugestimmt.

Mit 182 zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen folgte der Nationalrat am Donnerstag dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Die Vorlage geht an den Ständerat.

Mit dem Gesetzesentwurf setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Es geht um Zentren, in denen ausreisepflichtige Personen kurzfristig festgehalten werden, bevor die Schweizer Behörden sie einem Nachbarstaat übergeben. Vorgesehen ist ein finanzielles Engagement des Bundes im Falle einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten.

Zentrum in Rancate TI

Hintergrund sind Ereignisse im Tessin in den Jahren 2016 und 2017. Damals waren dort zahlreiche Personen illegal eingereist, die in der Schweiz kein Asylgesuch stellen wollten und deshalb im Rahmen eines Rückübernahmeabkommens rasch nach Italien zurückgebracht werden konnten. Der Kanton Tessin eröffnete daher vorübergehend ein Ausreisezentrum in Rancate. Der Bund beteiligte sich an den Kosten dafür, im Rahmen einer Leistungsvereinbarung.

Gemäss dem Gesetzesentwurf dürfen die Betroffenen während maximal drei Tagen in einem derartigen Zentrum festgehalten werden. Die Vorlage schafft dafür die gesetzliche Grundlage.

Anders als der Bundesrat will der Nationalrat allerdings die Festhaltung von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren in derartigen Zentren explizit verbieten. Ein entsprechender Minderheitsantrag von SP und Grünen in der SPK-N wurde mit 94 zu 87 Stimmen angenommen.

Keine Inhaftierung

Derartige Fälle seien extrem selten, hoben sowohl Vertreter der Bürgerlichen als auch Justizministerin Karin Keller-Sutter ohne Erfolg hervor. Es handle sich nicht um eine Inhaftierung in einem Gefängnis. Zudem solle man den Behörden nicht vorschreiben, Familien zu trennen.

Ein weiterer Minderheitsantrag wollte, dass Gerichte nicht erst nachträglich, sondern innerhalb von 24 Stunden die Rechtmässigkeit einer Festhaltung prüfen müssen. Der Nationalrat lehnte dies ab.