Die grosse Kammer nahm am Montag mit 143 zu 37 Stimmen und bei 11 Enthaltungen eine Motion ihrer Rechtskommission (RK-N) an, die vom Bundesrat die Schaffung einer entsprechende Strafnorm verlangt. Auch das Werben für Konversionsmassnahmen, die Vermittlung und das Anbieten solcher Massnahmen sollen verboten werden.
Nicht unter das Verbot fallen sollen aber begleitete Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung, medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung und Therapien für Sexualpräferenzen, wenn diese strafrechtlich relevant sind. Gemeint sind hier Exhibitionismus und Pädosexualität.
Der Rk-N besteht auf national einheitlichen Bestimmungen zum Thema. Auch solle sich der Bundesrat bei der Arbeit an dem Verbot am Ausland orientieren, verlangte Patricia von Falkenstein (LDP/BS) namens der Kommissionsmehrheit. Konversionsmassnahmen seien für die Betroffenen eine extreme seelische Belastung.
Eine Minderheit um Yves Nidegger (SVP/GE) hätte die Motion ablehnen wollen. Es sei kaum etwas bekannt über solche Therapien und deren Existenz, sagte Nidegger und forderte, zunächst den vom Parlament bestellten Bericht des Bundesrates zum Thema abzuwarten.
Der Bundesrat beantragte ebenfalls ein Nein. Das geforderte Verbot sei auf Bundesebene nicht möglich, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Einzelne Konversions-Handlungen könnten schon heute strafbar sein, etwa wenn die persönliche Freiheit eingeschränkt werde. Der bestellte Bericht sei in ihrem Departement in Arbeit.
Die Motion geht nun an den Ständerat.