(sda) AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten in diesem Jahr definitiv keinen vollen Teuerungsausgleich. Nach dem National- hat es am Donnerstag auch der Ständerat abgelehnt, auf eine entsprechende Umsetzungsvorlage einzutreten.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid äusserst knapp mit 21 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung. Sie folgte damit einer knappen Minderheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S).

Mit dem Entscheid ist die Änderung des AHV-Gesetzes vom Tisch. Der Nationalrat hatte es bereits am Mittwoch abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten.

Konkret ging es darum, ob zur im Januar vom Bundesrat vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent weitere 0,3 Prozentpunkte dazukommen sollten. Die Mehrkosten für die Jahre 2023 und 2024 hätten 418 Millionen Franken betragen. Sie sollten nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden.

Der vorgesehene Betrag sei für Bezügerinnen und Bezüger einer Minimalrente keineswegs unerheblich, argumentierte Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) namens der Kommissionsmehrheit vergeblich.

Kritik an "Mikrogesetzgebung"

Auch Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) sah Handlungsbedarf. Für Rentnerinnen und Rentner mit geringen Einkommen sei die bereits erfolgte Erhöhung angesichts steigender Krankenkassenprämien und Miet-Nebenkosten nicht ausreichend. Dies auch, weil die Teuerung im laufenden Jahr darin noch gar nicht berücksichtigt sei.

Carobbio Guscetti warnte vor einem massiven Kaufkraftverlust für Rentnerinnen und Rentner. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schätzt diesen für einen durchschnittlichen Rentenhaushalt auf rund acht Prozent bis Ende 2024.

Alex Kuprecht (SVP/SZ) sprach dagegen von einer "Mikrogesetzgebung". Es gehe bei der Minimalrente um gerade mal 25 Rappen pro Tag. Dafür sei der administrative Aufwand unverhältnismässig. Im Wesentlichen sei die Teuerung durch die bereits erfolgte Rentenerhöhung im Januar schon ausgeglichen.

Auch Josef Dittli (FDP/UR) wollte nicht am bestehenden System schrauben. In den vergangenen Jahren mit Negativteuerung hätten Rentnerinnen und Rentner davon profitiert. Nach einer Rentensenkung habe damals niemand gerufen.

Eine Kehrtwende

Mit der Umsetzungsvorlage erfüllte der Bundesrat einen Auftrag beider Räte - obwohl er sich ursprünglich gegen das Vorhaben gestellt hatte.

Durch die zusätzliche Rentenerhöhung hätten Bezügerinnen und Bezüger einer Minimalrente sieben Franken mehr im Monat erhalten. Bei der Maximalrente hätte es 14 Franken mehr gegeben.

Die Entscheide von National- und Ständerat bedeuten eine Kehrtwende. In Sonderdebatten zur Kaufkraft im September hatten sich beide Räte dafür ausgesprochen, die Teuerung bei AHV- und IV-Renten sowie Ergänzungsleistungen voll auszugleichen. Die Diskussion stand damals insbesondere unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs.

Damals hatte sich eine Allianz aus Mitte-Partei, SP und Grünen durchgesetzt. Als es an die Umsetzung der Idee ging, war dies nun auch im Ständerat nicht mehr der Fall. Dies, obwohl die drei Parteien dort eine Mehrheit haben.

Der volle Teuerungsausgleich bei der AHV war eine von zwei Forderungen zum Thema Kaufkraft, die SP und Mitte in den Sonderdebatten im Herbst 2022 gemeinsam in den beiden Räten eingebracht hatten.

Das zweite Vorhaben, die vorübergehende Erhöhung des Bundesbeitrags an die Verbilligung der Krankenkassenprämien um 30 Prozent, war schon in der Wintersession definitiv gescheitert, da sich im Ständerat keine Mehrheit dafür fand.