Für Länder, die Schweizer Werten verpflichtet sind und die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, soll die Geltungsdauer von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen auf fünf Jahre begrenzt werden.
Bedingung ist, dass das Bestimmungsland nicht in einen Konflikt verwickelt ist und die Menschenrechte nicht schwerwiegend verletzt respektive von seinem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch macht. Der Ständerat sagte mit 22 zu 17 Stimmen und bei vier Enthaltungen Ja zu dieser Initiative.
Die Initiative geht nun wieder an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N). Diese hat sie im Februar zur Ablehnung empfohlen.