Im Wesentlichen folgte der Nationalrat bei der Beratung jenes Teils des Zollgesetzes, der den Datenschutz betrifft, den Anträgen des Bundesrats.
Man solle aus den Mitarbeitenden des BAZG keine "Schlapphüte" machen, appellierte Balthasar Glättli (Grüne/ZH) vergeblich an den Rat. Um potentiell gefährliche Personen an der Grenze zu stoppen, reiche es, diese zur Fahndung auszuschreiben.
Leo Müller (Mitte/LU) widersprach, zu den Aufgaben des BAZG gehöre unter anderem, Propagandamaterial zu beschlagnahmen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müsse es entsprechende Daten erfassen können.
Auch die Fraktionen von SVP und FDP wollten die Bearbeitung der Daten nicht einschränken.
Abgelehnt wurden auch weitere Anträge aus den Reihen der Linken, die Bearbeitung schützenswerter Daten, Risikoanalysen oder das Profiling einzuschränken. Es gehe auch darum, dass das BAZG Aufgaben erfüllen könne, die es aufgrund mit den Kantonen übernommen habe, sagte Olivier Feller (FDP/VD) namens der Kommission.
Die Svp wollte die Weitergabe von Personendaten an andere Staaten und die EU-Grenzschutzagentur Frontex unterbinden, fand dafür aber keine Mehrheit.