Das war am Montag einer Antwort des Bundesrats auf eine Frage von Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP/ZH) zu entnehmen. Die Landesregierung stützte sich dabei auf die Gesuche von 1127 Personen, die zwischen Anfang Mai und Ende August im Rahmen des 24-Stunden-Verfahrens ein neues Asylgesuch einreichten.
Alle Verfahrensschritte, auf die das Staatssekretariat für Migration (SEM) einen direkten Einfluss hat, werden grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden durchgeführt, wie der Bundesrat weiter schrieb. Bei der Mehrheit der Personen sei allerdings ein anderer europäischer Staat zuständig. Diese Staaten müssten um Rückübernahme ersucht werden. Entsprechend verlängerten sich die Verfahren.