Der Rat stimmte am Montag einer Motion von Beat Rieder (Mitte/VS) mit 34 zu 10 Stimmen zu. Diese geht an den Nationalrat. Der Walliser Standesvertreter ortete im Verbot der Rechtsberatung im von der Schweiz übernommenen achten EU-Sanktionspaket eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.
Unklare Abgrenzung
Problematisch sei zudem die unklare Abgrenzung der Rechtsberatung gegenüber der Rechtsvertretung. Es sei nicht folgerichtig, eine Beratung zu verbieten, die dazu dient, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden oder einzuleiten, sie aber zuzulassen, wenn ein Verfahren eingeleitet ist.
Daniel Jositsch (SP/ZH) hielt namens der Kommissionsmehrheit fest, das internationale Recht sei oft politisch besetzt und neige zum Überschiessen. Das strafrechtliche Verbot der Rechtsberatung sei ein Eingriff in Grundrechte, die selbst für die schlimmsten Kriegsverbrecher gelten würden. Das verstosse gegen den Rechtsstaat und dieser sei unteilbar, sekundierte Pirmin Schwander (SVP/SZ).
Carlo Sommaruga (SP/GE) entgegnete, Sanktionen dienten dazu, die Sanktionierten zur Achtung des Rechtsstaats zu zwingen. Sanktionen hätten naturgemäss eine Einschränkung der Grundrechte zur Folge. Im vorliegenden Fall seien alle vom Bundesgericht verlangten Kriterien dafür erfüllt. Zudem sei das Verbot der Rechtsberatung stark eingeschränkt auf Fragen wie die Bildung von Off-Shore-Unternehmen oder die Umgehung des Öl-Embargos.
Urteil erwartet
Zwar sehe es so aus, als sei beim Beratungsverbot die Rechtsstaatlichkeit verletzt, räumte Franziska Roth (SP/SO) ein. Belgische und französische Anwaltsverbände hätten deshalb beim Europäische Gerichtshof (EuGH) rekurriert. Sie plädiere darum dafür, das am 2. Oktober erwartete Urteil abzuwarten. Ein Alleingang der Schweiz würde ein unglückliches Signal an die EU senken. Es gelte, die Sanktionen wasserdicht zu erhalten.
Bundesrat Guy Parmelin, als Wirtschaftsminister für die Sanktionen zuständig, forderte ebenfalls, die Sanktionen unangetastet zu lassen. Aus politischer Sicht sei eine Lockerung wegen des anhaltenden Kriegs in der Ukraine nicht angebracht. Ein solcher Schritt würde die aussenpolitische Glaubwürdigkeit schwächen. Zudem befürchtete Parmelin ein weiteres Abbröckeln der Sanktionsmassnahmen aufgrund von Sonderwünschen.