(sda) Der Nationalrat pocht auf den Schutz der Kinder vor kommerzieller Ausbeutung im Internet. Ansetzen will er beim Arbeitsrecht und beim Recht der Kinder auf das eigene Bild. Laut dem Bundesrat ist das Arbeitsrecht aber nicht der richtige Weg ans Ziel.

Mit knappem Mehr, nämlich mit 98 zu 92 Stimmen, hiess der Nationalrat am Mittwoch die Motion aus der Grünen Fraktion gut. Sie will einerseits Schranken setzen für Sharenting, also das Teilen von Kinderfotos und -videos durch die eigenen Eltern auf sozialen Medien.

Anderseits hat die Motion das Influencer-Marketing im Visier, wenn Kinder im Zentrum der Filme stehen, es aber um Werbung für Produkte geht. Kinderfotos im Netz seien ein Risiko für den Persönlichkeitsschutz und ebenso für Ausbeutung, wurde die Motion begründet. Weder die digitale Strategie der Schweiz noch das Datenschutzgesetz enthielten Bestimmungen zum Thema.

Das Arbeitsrecht sei für den verlangten Schutz der Kinder nicht der richtige Weg, wenn es um eine Eltern-Kind-Beziehung gehe, wandte Elisabeth Baume-Schneider ein. Bleibt das Kindeswohl gewahrt, können Eltern über den Umgang mit Daten ihrer Kinder entscheiden. Urteilsfähige Minderjährige müssen jedoch zustimmen.

Überschreiten die Eltern die Grenzen ihres gesetzlichen Vertretungsrechts, kann gemäss den Ausführungen des Bundesrates die Kindesschutzbehörde (Kesb) hinzugezogen werden. Die Motion geht nun an den Ständerat.