Die grosse Kammer verwarf den Vorstoss des Schaffhauser SVP-Ständerats Hannes Germann ohne Gegenantrag. Der Ständerat hatte der Motion im März zugestimmt. Nun ist sie vom Tisch.
Germann wollte mit dem Vorstoss nach eigener Aussage dem Engpass bei zahlreichen Arzneimitteln entgegentreten. Gemäss Motionstext sollte das Heilmittelgesetz angepasst werden, sodass Generika nach einer einfachen Registrierung und ohne zusätzliche Zulassungsprüfung, also ohne inhaltliche Prüfung der wissenschaftlichen Dokumentation, importiert werden können.
Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission sah durch die Neuregelung hingegen die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet. Wie der Bundesrat argumentierte sie zudem, dass die betreffenden Medikamente häufig auch im Ausland knapp seien und sich daher das Problem nicht einfach durch Importe lösen lasse.
Es gebe schon heute vereinfachte Zulassungsverfahren für gewisse Arzneimittel. Schliesslich würde die inländische Herstellung von Generika durch die Motion benachteiligt, da schweizerische Hersteller eine Zulassung benötigten.