(sda) Mord soll in der Schweiz zu den unverjährbaren Verbrechen gehören. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat entschieden. In der grossen Kammer setzte sich die SVP überraschend mit einem Minderheitsantrag durch.

Den Anstoss zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärgesetzes hatte der Kanton St. Gallen gegeben mit der Forderung, die Verjährungsfrist von dreissig Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufzuheben. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschränkte sich in ihrer Vorlage auf Mord.

SVP setzt sich durch

Der Ständerat hatte der Änderung im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz vor rund einem Jahr zugestimmt. Auf Antrag einer Minderheit tat dies nun auch der Nationalrat. Die SVP setzte sich mit Hilfe der Stimmen der Mitte und der FDP durch.

Den SVP-Antrag nahm der Rat mit 109 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen überraschend deutlich an. Damit wird Mord künftig in der Schweiz zu den unverjährbaren Verbrechen gehören. Der Fall ist das unter anderem für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und gewisse Sexualdelikte an Kindern.

Detaillierte DNA-Proben ermöglichten es, Schwerstverbrechen auch nach langer Zeit aufzuklären, sagte SVP-Sprecher Mauro Tuena (ZH). Das Parlament stehe in der Verantwortung gegenüber den Angehörigen der Opfer. "Bei Mord hat jemand jemanden umbringen wollen."

Es gebe Fälle, in denen ein Nachweis der Tat nach Jahrzehnten noch möglich sei, ergänzte Manfred Bühler (SVP/BE). Roland Büchel (SVP/SG) erinnerte an den Kristallhöhlenmord in Oberriet SG von 1982, dem zwei Mädchen zum Opfer fielen. Unverjährbarkeit könne zur Folge haben, dass verdächtigte Personen entlastet würden, sagte er.

Problematische Abgrenzung

Die Mehrheit der Rechtskommission hätte Mord wie heute weiterhin verjähren lassen wollen. Sprecher Beat Flach (GLP/AG) gab im Rat vergeblich zu bedenken, dass die Abgrenzung von Mord und vorsätzlicher Tötung problematisch sei. Häufig sei sie erst nach intensiver Beweisaufnahme möglich. Auch Fachleute aus der Praxis lehnten die Unverjährbarkeit für Mord ab.

Mit zunehmendem zeitlichen Abstand lasse sich eine Tat kaum mehr rekonstruieren und zweifelsfrei nachweisen, doppelte Meret Schneider (Grüne/ZH) nach. Ein DNA-Treffer allein genüge nicht für eine Verurteilung. Und Verjährungsfristen setzten Institutionen zudem unter Druck, Verfahren effizient zu führen.

Auch Justizminister Beat Jans warnte vor falschen Hoffnungen und möglicherweise enttäuschten Erwartungen. Für eine Verurteilung wegen Mordes müsste eine besondere Skrupellosigkeit nachgewiesen werden, und das Jahrzehnte nach der Tat, gab er zu bedenken.

Derweil beschloss der Nationalrat aber, die Verjährungsfristen für weitere schwere Straftaten zu erhöhen, darunter namentlich für vorsätzliche Tötung von 15 auf 30 Jahre. Damit soll für diese Straftat dieselbe Verjährungsfrist gelten wie heute noch für Mord.

In der Vernehmlassung war das Vorhaben, Mord zu den unverjährbaren Straftaten zu zählen, auf Ablehnung gestossen. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.