Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen vom Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) soll entsprechend angepasst werden.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen sind eine Folge der im Herbst 2021 durch das Volk angenommene "Ehe für alle" und sollen gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Partnerschaften gleichstellen.
Denn bis heute müssen ein Wunschelternteil und ein rechtlicher Elternteil für die Stiefkindadoption in der Schweiz mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt führen. Ausserdem muss die adoptionswillige Person, also der Wunschelternteil, ein Jahr lang für das Kind gesorgt haben. Dann erst kann bei Regenbogenfamilien der Adoptionsprozess starten.
Kein gemeinsamer Haushalt mehr nötig
"Bei der Geburt haben diese Kinder in aller Regel nur einen Elternteil", sagte die Berichterstatterin der zuständigen Rechtskommission des Nationalrates (RK-N), Maya Bally (Mitte/AG), am Montag im Rat. Erst über die Stiefkindadoption könne der Wunschelternteil auch rechtlich ein Elternteil sein. Dies betreffe sowohl gleichgeschlechtliche als auch verschiedengeschlechtliche Paare, so Bally.
Deshalb wollten Bundesrat und Kommission die Kinder bereits ab der Geburt rechtlich abgesichert haben. Allerdings geht der Nationalrat auf Antrag der RK-N nun gar weiter als der Bundesrat. Letzterer wollte, dass zwar das einjährige Pflegeverhältnis zwischen Wunschelternteil und Kind als Adoptionsbedingung wegfällt. Am Erfordernis, dass das Paar vor der Stiefkindadoption mindestens drei Jahre zusammengelebt hat, wollte die Landesregierung aber festhalten.
Nicht so der Nationalrat: Auf Antrag der Kommission strich die grosse Kammer die Voraussetzung eines seit drei Jahren bestehenden, gemeinsamen Haushaltes durch adoptionswillige Paare aus der Vorlage. Der Nationalrat will, dass ein Wunschelternteil ein Kind adoptieren kann, wenn ein Paar zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine "auf Dauer angestrebte Elternschaft" führt. Dies, auch wenn der Wunschelternteil vor der Adoption nicht für die Pflege und Erziehung des Kindes gesorgt hat.
Zudem soll nach dem Willen des Nationalrates ein Gesuch um eine erleichterte Stiefkindadoption bereits vor der Geburt des Kindes eingereicht werden können - auch wenn noch nicht sämtliche Adoptionsvoraussetzungen erfüllt sind. Letztere wollte der Bundesrat aus Voraussetzung beibehalten.
"Spezialgesetzgebung" wird bemängelt
Eine aus SVP-Ratsmitgliedern bestehende Minderheit wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Man anerkenne zwar, dass der legislative Apparat der Realität hinterherhinke, aber die Anpassungen könnten auch im Rahmen der nächsten Revision des Adoptions- und Kindsrechts vorgenommen werden. "Das hier wird eine Spezialgesetzgebung, die Risiken, hier ein legislatives Patchwork entstehen zu lassen, sind real", sagte Roger Golay (SVP/GE).
Auch sei es wichtig, dass sich ein Elternteil beweisen könne, sagte Golay im Hinblick auf den Wegfall der Voraussetzung des einjährigen Pflegeverhältnisses. Zudem sollten die Kantone ihre Standards im Adoptionsverfahren angleichen.
Adoptionsrecht der Realität anpassen
Alle anderen Fraktionen im Rat wollten eintreten, wie den Voten zu entnehmen war. "Ohne Adoption fehlt die rechtliche Absicherung", sagte etwa Patricia Von Falkenstein (LDP/BS) im Namen der FDP-Fraktion und mit Blick auf unvorhergesehene Ereignisse wie den Todesfall eines Elternteils. Studien zeigten, dass für die Gesundheit eines Kindes stabile Verhältnisse entscheidend seien, so Von Falkenstein.
"Insbesondere geht es darum, dass das Schweizer Adoptionsrecht ins 21. Jahrhundert überführt wird", sagte Vincent Maitre (Mitte/GE). Manche Paare lebten heutzutage etwa nicht in einem gemeinsamen Haushalt. Das Zusammenwohnen als Voraussetzung für eine Adoption scheine daher willkürlich.
Die Unsicherheit für Stiefkinder sei gross, "das ist einfach eine Lebensrealität", sagte Beat Flach (GLP/AG). Die rechtliche Absicherung sei entscheidend für die Kinder, sagte auch Sibel Arslan (BS) für die Fraktion der Grünen. Und indem das Adoptionsverhältnis neu rückwirkend bis zur Geburt gelte, sei das Kind schneller abgesichert.
"Lesben kriegen Kinder", sagte Tamara Funiciello (SP/BE). Die Frage sei, ob man diesen Kindern die gleiche rechtliche Sicherheit geben wolle, wie allen anderen. Heute sei dies nicht so, da alleine das Adoptionsverfahren zwei Jahre dauere. Das Gesetz sei hinter die gesellschaftliche Realität zurückgefallen.
Jans zeigt sich trotz Erweiterung zufrieden
Der Minderheitsantrag auf Nichteintreten wurde in der Folge mit deutlichem Mehr abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat die Vorlage mit 121 gegen 55 Stimmen bei vier Enthaltungen an.
Bundesrat Beat Jans bezeichnete das Anliegen der Vorlage am Montag im Rat als "Etwas, das heute eigentlich unbestritten sein sollte". Der Bundesrat könne sich auch der durch den Rat nun erweiterten Vorlage anschliessen, hoffe aber, dass sich der Ständerat, der sich als nächstes über die Vorlage beugen muss, "gewissen Unsicherheiten im Vollzug" noch annehmen werde.