"Die Schweiz steht zu ihrer Geschichte, auch wenn diese ein hässliches Gesicht hat", sagte Nationalrat Ueli Schmezer (SP/BE), der im Namen der Mehrheit der Rechtskommission im Ratsaal sprach. Bei Anhörungen der Bevölkerungsgruppen sei der Kommission die Dimension des Leids klar geworden. Diese betreffe nicht nur direkte Opfer, sondern die Bevölkerungsgruppe an sich, so Schmezer.
In der Erklärung anerkennt der Nationalrat, "dass eine Minderheit von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im eigenen Land Opfer einer Verfolgung wurde, die nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' zu qualifizieren ist".
"Er anerkennt das schwere Leid, das den Opfern und ihren Familien durch das Handeln staatlicher Institutionen zugefügt wurde und spricht ihnen sein Bedauern aus", hiess es in der Erklärung weiter.
Klare Zustimmung im Nationalrat
Die Erklärung wurde von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) erarbeitet und der grossen Kammer unterbreitet. Der Rat sagte mit 100 gegen 67 Stimmen und mit 20 Enthaltungen Ja zur Erklärung. Dagegen stimmten die Fraktion der SVP und einige Mitglieder der Fraktion der FDP. Die meisten Enthaltungen stammen aus der Fraktion der FDP. Die Fraktionen der Grünen, der SP, der GLP und der Mitte-EVP stimmten bis auf eine Enthaltung der Erklärung zu.
Die Minderheit war der Meinung, dass mit der Anerkennung durch den Bundesrat eine zusätzliche Erklärung durch den Nationalrat keinen institutionellen Mehrwert bringe. Diese Position vertrat Nationalrat Mauro Tuena (SVP/ZH) als Sprecher der Minderheit der Kommission. Dass es sich um ein "trauriges und schlimmes Kapitel" handle, sei aber nicht bestritten.
Bundesrat anerkannte Verbrechen 2025
Im Februar 2025 anerkannte der Bundesrat, dass die erfolgte Verfolgung der Jenischen und Sinti nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zu bezeichnen sei. Insgesamt müsse bis 1973 von 2000 Fremdplatzierungen von Kindern ausgegangen werden, schrieb der Bundesrat damals.
An den Kindeswegnahmen war das "Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse" der Stiftung Pro Juventute beteiligt. Die Stiftung und der Bund waren damals personell eng miteinander verflochten. Doch auch Behörden und kirchliche Hilfswerke waren an den Kindeswegnahmen beteiligt.
Die Massnahmen hätten sich gegen Personen gerichtet, die aus ärmeren Verhältnissen stammten oder deren Lebenswandel nicht der damals akzeptierten gesellschaftlichen Norm entsprach, teilte der Bundesrat damals mit. Dazu gehörten auch Menschen mit fahrender Lebensweise, etwa Jenische und Sinti.
Dachorganisation verlangt mehr Transparenz
Die Radgenossenschaft der Landstrasse verlangt nun eine "volle Aufklärung", wie sie am Montag in einer Mitteilung schrieb. Es gebe immer noch Giftschränke, die geöffnet werden müssten. Die Genossenschaft, die gemäss eigenen Angaben die Dachorganisation der Jenischen und Sinti der Schweiz ist, nannte etwa die Aufarbeitung von Heiratsverboten und Zwangssterilisierungen.
Weiter müssten die Akten "nicht bloss für Forschende von Hochschulen, sondern auch für jenische Kulturschaffende und Nachkommen von Opfern zugänglich gemacht werden". Diese seien bisher "systematisch von den Archiven" ferngehalten worden. Auch die Geschichte der nationalen Minderheiten müsse im Schulunterricht thematisiert werden.
Jenische und Sinti in der Schweiz
In der Schweiz leben etwa 30'000 Jenische und einige hundert Sinti, wie die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) in einem Standpunkt 2022 schrieb. Etwa 2000 bis 3000 von ihnen würden eine fahrende beziehungsweise halbnomadische Lebensweise pflegen. Die Gruppen würden entweder schon immer oder seit sehr langer Zeit in der Schweiz leben.
Jenische sind eine kulturelle Minderheit, die in der Schweiz, in Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg einheimisch ist, wie es weiter hiess. Sinti würden vor allem in Deutschland und Österreich leben. Laut der GMS leben nur wenige Sinti in der Schweiz.