Wie ist die Ausgangslage?
Mehr als sechzig Prozent der Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind heute zwischen fünfzig und achtzig Jahre alt. Die technische Lebensdauer dieser Leitungen beträgt rund achtzig Jahre. Konkret müssen in den nächsten Jahren rund 12'000 Tragwerke ersetzt werden. In der jüngeren Vergangenheit wurden jährlich nur rund vierzig Masten erneuert. Künftig liegt der Bedarf bei bis zu 500 pro Jahr. Das Netz muss aber auch aus- und umgebaut werden, um im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung den Anforderungen der zunehmenden Elektrifizierung der Energieversorgung sowie dem Wechsel von einer zentralen auf eine zunehmend dezentrale Stromproduktion zu genügen. Die Revision des Elektrizitätsgesetzes wird auch "Netzexpress" genannt - in Anlehnung an die bereits beschlossenen Vorlagen zum "Solarexpress" und zum "Windexpress" zum Ausbau der Erneuerbaren.
Was ist beim Übertragungsnetz geplant?
Künftig soll es für den Ersatz oder die Sanierung von bestehenden Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee oder auch unmittelbar daran angrenzend kein Sachplanverfahren mehr brauchen. Neu soll das Interesse an der Realisierung solcher Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. In jedem Einzelfall soll nach wie vor eine Interessenabwägung durchgeführt werden müssen. Diese kann ergeben, dass die Schutz- und Raumplanungsinteressen die Interessen einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung überwiegen.
Was ist mit dem Verteilnetz?
Auch hier soll der Aus-, Um- und Neubau beschleunigt werden. Der Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzone soll wesentlich vereinfacht werden, indem diese unter gewissen Voraussetzungen als standortgebunden gelten. Dadurch entfiele die Standortevaluation. Zudem beschlossen die eidgenössischen Räte, auch den Anlagen des Verteilnetzes eine nationale Bedeutung beizumessen, die andere nationale Interessen grundsätzlich überwiegt. Ausgenommen soll jedoch das Niederspannungsnetz sein.
Welche Rolle hat der Bund?
Falls es bundesintern zu Differenzen bei Plangenehmigungsverfahren kommt, soll neu innert dreissig Tagen ein Bereinigungsversuch gestartet werden müssen. Falls keine Einigung zustande kommt, soll die Leitbehörde entscheiden - unabhängig davon, ob die Differenz zur Fachbehörde wesentlich ist. Zudem soll die Koordination der Netzplanung verbessert werden, indem raumplanerische Aspekte in der Planungsphase bereits frühzeitig berücksichtigt und mit den Kantonen und weiteren Betroffenen abgestimmt werden.
Wie kommt die Reform an?
Der beschleunigte Ausbau und die Erneuerung der Stromnetze sind im Parlament im Grundsatz weitgehend unbestritten. Dieser zentrale Aspekt des Umbaus des Schweizer Energiesystems dürfe nicht durch langwierige Bewilligungsverfahren ausgebremst werden, lautet der Tenor. Heute dauern solche Verfahren oftmals viele Jahre. "Die beste Produktion nützt nichts, wenn sie nicht transportiert werden kann", sagte Ständerat Daniel Fässler (Mitte/AI) namens der zuständigen Umwelt-, Energie- und Raumplanungskommission (Urek-S). Energieminister Albert Rösti sprach vom "letzten Mosaikstein beim Ausbau der erneuerbaren Energien".
Welches sind die grössten Streitpunkte?
Die Räte haben trotz kritischer Rückmeldungen in der Vernehmlassung entschieden, dass Höchstspannungsleitungen grundsätzlich oberirdisch verlegt werden sollen. Der Ständerat sprach sich jedoch dafür aus, dass dieser Grundsatz in Bauzonen nicht gelten soll. Daneben soll es weitere Ausnahmen geben: Eine Erdleitung soll möglich sein, wenn dies billiger zu stehen kommt oder aus technischen Gründen nötig ist. Auch wenn ein geschütztes Moor eine Freileitung verhindert, soll sie in den Boden verlegt werden können. Eine Minderheit im Ständerat wollte zudem, dass in jedem Fall geprüft werden müsse, ob eine Höchstspannungsleitung innerhalb von Bauzonen auch als Erdkabel verlegt werden könne. Beat Rieder (Mitte/VS) gab zu bedenken, dass diverse Freileitungen in Bauzonen heftig umstritten seien. "Wer lebt schon gerne unter Hochspannungsmasten?" Ohne Zwang, Erdleitungen zu prüfen, gebe es keine Transparenz über Alternativen und Kosten. "Das wird eine Welle der Opposition auslösen." Die Mehrheit hielt entgegen, dass ohne strikte Durchsetzung des Freileitungsgrundsatzes das Beschleunigungsziel torpediert würde. Eine Erdverkabelung würde auch mit einer Kann-Formulierung geprüft. Energieminister Rösti bestätigte dies.
Wo gibt es noch Differenzen?
Der Nationalrat hatte die Vorlage des Bundesrats im vergangenen Dezember nur punktuell angepasst. Der Ständerat ging nun weiter. Beispielsweise entschied er gegen den Willen der Ratslinken, dass Verbandsbeschwerden betreffend das Stromnetz im Zusammenhang mit Wasserkraftwerken nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden können sollen. Zudem sollen bestehende Leitungen, die durch Moorlandschaften führen, einfacher erneuert werden können. Heidi Z'graggen (Mitte/UR) warnte zusammen mit links-grünen Mitgliedern des Ständerats davor, den verfassungsmässig garantierten Moorschutz auszuhebeln. "Die Mehrheit überschreitet hier eine rote Linie." Wird ausserhalb von Bauzonen eine Leitung ersetzt, welche die Grenzwerte bezüglich Lärm und nichtionisierender Strahlung überschreitet, soll zudem auch die neue Leitung diese Grenzwerte überschreiten dürfen, solange von ihr keine höhere Lärm- und Strahlungsbelastung ausgeht als von der alten.
Wie geht es weiter?
Der Ständerat hiess die überarbeitete Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 35 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Damit befasst sich nun wieder der Nationalrat. Der Druck für eine rasche Einigung ist gross. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom), die nationale Netzgesellschaft Swissgrid sowie die Schweizer Elektrizitätsunternehmen plädieren für rasche und griffige Massnahmen zur Modernisierung des Stromnetzes. Wie beim im vergangenen Herbst vom Parlament verabschiedeten Beschleunigungserlass für die erneuerbare Energieproduktion gilt es, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zwischen den Interessen des Ausbaus und des Naturschutzes zu finden. Damals verzichteten Umweltverbände letztlich auf ein Referendum.