Der Entscheid in der grossen Kammer fiel oppositionslos. Die zuständige Kommission hatte zuvor festgehalten, dass eine Immatrikulations- sowie Kontrollschildpflicht für die den Leichtmotorfahrrädern bis 25 km/h zugerechneten Longtail-Fahrräder nicht zweckmässig wäre.
Erst vor Jahresfrist habe eine Umkategorisierung stattgefunden. Eine weitere regulatorische Anpassung würde aus Sicht der Kommission einen unnötigen administrativen Mehraufwand verursachen. Zudem merkte sie an, dass die Verkehrssicherheit mit der Einführung eines Kontrollschilds nicht erhöht werde.
Auch der Bundesrat stellte sich gegen die Motion und verwies auf die geltenden Regeln. Demnach müssen E-Lastenvelos ab 250 Kilogramm Gesamtgewicht ein gelbes Kontrollschild tragen, leichte E-Velos aber keines. Eine andere Unterscheidung als nach Gewicht würde nach Einschätzung des Bundesrats zu Abgrenzungsproblemen führen, gab Verkehrsminister Albert Rösti im Dezember im Ständerat zu bedenken.