Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes
Die GPK-N erkennt aufgrund einer von ihr beauftragten Evaluation dringenden Verbesserungsbedarf bei der Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes durch den Bund. Sie kommt zum Schluss, dass der aktuelle Kulturlandschutz nicht genügt, um den stetigen Verlust von landwirtschaftlichem Kulturland in der Schweiz zu bremsen, und fordert daher den Bundesrat mit vier Empfehlungen und einem Postulat auf, Verbesserungsmassnahmen zu prüfen bzw. zu ergreifen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) haben die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) 2013 beauftragt, die Massnahmen zur Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes und insbesondere der Fruchtfolgeflächen zu evaluieren. Die Zahlen, welche die PVK ermittelte, sind alarmierend: Die Schweiz verliert jedes Jahr rund 3400 Hektaren landwirtschaftliches Kulturland. Hochgerechnet auf die letzten 25 Jahre ergibt dies rund 85 000 Hektaren Kulturland, was ungefähr der Fläche des Kantons Jura entspricht. Die PVK identifiziert in ihrer Evaluation die Ausbreitung der Siedlungsfläche als wichtigsten Faktor für den Kulturlandverlust.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) stellt aufgrund der Ergebnisse der Evaluation fest, dass die bundesrechtlichen Vorgaben nicht genügen, um diesen Kulturlandverlust zu verhindern. Insbesondere schützt die Raumplanungsgesetzgebung das Kulturland nur schwach und überlässt den Kantonen einen grossen Ermessensspielraum im Vollzug. Die schwache Stellung des Kulturlandschutzes wird insbesondere im Vergleich mit dem Waldschutz offensichtlich, wo im Gegensatz zum Kulturlandschutz ein Rodungsverbot und eine Kompensationspflicht auf Bundesebene bestehen. Die Kompensation von Waldrodungen erfolgt zudem häufig auf Kosten des landwirtschaftlichen Kulturlandes.

Der "Sachplan Fruchtfolgeflächen" des Bundesrates, welcher die oben erwähnte Raumplanungsgesetzgebung ergänzen soll, indem er einen Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen für jeden Kanton festlegt, ist nach den Erkenntnissen der GPK-N nur bedingt geeignet, um das Kulturland effektiv zu schützen: Wie die PVK in ihrer Evaluation aufzeigt, wurden die Fruchtfolgeflächen in den Kantonen nach uneinheitlichen Methoden erhoben, was zur Folge hat, dass die Inventare der Kantone nicht direkt vergleichbar sind. Hinzu kommt, dass viele Kantone die Qualität ihrer Böden nicht flächendeckend kartiert haben, so dass der Bund keine verlässliche Datengrundlage besitzt, um den tatsächlichen Zustand des Kulturlandes einzuschätzen.

Die GPK-N stellt weiter fest, dass der Bund seine Aufsichtsrolle im Bereich des Kulturlandschutzes nur zurückhaltend wahrnimmt. Der Bund ist bei der Aufsicht über den kantonalen Vollzug darauf angewiesen, dass ihm die Kantone Veränderungen von Lage, Umfang und Qualität der Fruchtfolgeflächen melden. Hierzu zeigt die Evaluation auf, dass nicht alle Kantone dieser Pflicht systematisch nachkommen. Daraus ergibt sich, dass der Bund seine Interventionsmöglichkeiten – u. a. die Behördenbeschwerde gegen Vorhaben, welche Kulturland verringern – nur beschränkt einsetzen kann. Damit besteht die Gefahr, dass der Bund vorab in jenen Kantonen seiner Aufsichtsrolle nachgeht, in denen die zuständigen Behörden der Informationspflicht gewissenhaft nachkommen.

Auch bei den eigenen raumwirksamen Projekten des Bundes – z. B. beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur – stellt die GPK-N fest, dass dem Schutz des Kulturlandes ein geringer Stellenwert eingeräumt wird. Zwar ist der Kulturlandverlust aufgrund von Bundesprojekten gemessen am gesamten Kulturlandverbrauch eher gering; die GPK-N ist jedoch der Ansicht, dass dem Bund bei seinen eigenen Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Kulturland eine Vorbildfunktion zukommt.

Die GPK-N fordert den Bundesrat daher in ihrem heute veröffentlichten Bericht auf, eine Überarbeitung der bundesrechtlichen Vorgaben zur Sicherung des Kulturlandes zu prüfen, seine Aufsichtsfunktion aktiv und umfassend wahrzunehmen und den ihm zustehenden Handlungsspielraum konsequent zu nutzen. Die Kommission ersucht den Bundesrat, zu ihren Feststellungen und Empfehlungen bis am 15. April 2016 Stellung zu nehmen.
Die Kommission hat am 19. und 20. November 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE) in Bern getagt.

 

Beilagen

Bericht der GPK-N vom 20. November 2015
Bericht der PVK vom 11. Juni .2015
Materialien zum Bericht der PVK vom 11. Juni 2015

 

 

Bern, 24. November 2015 Parlamentsdienste