Nachdem die Kommission für Verkehr und
Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) an ihrer Sitzung vom 16. Oktober einstimmig
auf die Vorlagen des Bundesrates eingetreten ist, hat sie nun die
Detailberatung für die Ausbau- und Unterhaltsprogramme der Nationalstrassen und
des Agglomerationsverkehrs abgeschlossen. Die Vorlage 18.066 n
Nationalstrassen 2020-2023, Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und
Verpflichtungskredit. Zahlungsrahmen umfasst neben allgemeinen Ausbau- und
Unterhaltsarbeiten auch den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen
(Kapazitätserweiterung Crissier, Bypass Luzern inkl. Ergänzung Süd und Ausbau
Nord, Umfahrung Le Locle) und die Bereitstellung der finanziellen Mittel für
den Bau der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels. Die Kommission
anerkennt die grosse Bedeutung der Nationalstrassen für die
Verkehrsinfrastruktur der Schweiz und will über alle Landesteile hinweg da
investieren, wo der grösste Bedarf besteht. Mit grosser Mehrheit beantragt die
Kommission ihrem Rat, auch die im Rahmen der Abstimmung über den
Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) bereits beschlossenen Projekte
zur Umfahrung von La-Chaux-de-Fonds und Näfels in den Bundesbeschluss
aufzunehmen. Eine Aufnahme des Projektes Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) wurde
mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hat
die Kommission die drei Bundesbeschlüsse mit grossem Mehr angenommen
(Zahlungsrahmen 23 : 0 (1), Ausbauschritt 2019 18 : 2 (3) und
Verpflichtungskredit 18 : 3 (2)).
Mit der Vorlage 18.065 n
Agglomerationsverkehr. Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019
beantragt der Bundesrat die Freigabe der finanziellen Mittel für die dritte
Generation der Agglomerationsprogramme. In Anbetracht der hohen
wirtschaftlichen Bedeutung der Agglomerationen begrüsst die Kommission die
vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs und
ergänzt den Entwurf des Bundesrates punktuell. Sie beantragt ihrem Rat, auch
die Agglomerationsprogramme Aargau-Ost, Delémont, Luganese und die Umfahrung
Oberburg in den Bundesbeschluss aufzunehmen und den Beitragssatz des Bundes bei
den Programmen Grand Genève und Bulle zu erhöhen. Die Kommission votiert
hiermit für eine Gleichbehandlung aller eingegebenen Projekte, ohne jene
Agglomerationsprogramme zu benachteiligen, bei denen es in der Vergangenheit zu
Projektverzögerungen gekommen ist. In der Gesamtabstimmung hat die KVF-N die
Vorlage mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Mit dem Abschluss
der Detailberatung sind die beiden Vorlagen nun bereit für die Behandlung im
Nationalrat.
Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat
die Kommission der Initiative des Kantons Tessin. Sicherere Strassen jetzt!
(17.304) Folge gegeben, welcher bereits die KVF des Ständerates Anfang des
Jahres zugestimmt hatte. Die Standesinitiative verlangt, dass Lastwagen, die
nicht über die Sicherheitssysteme verfügen, welche in der seit 2015 geltenden
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge genannt
sind, so rasch wie möglich die Nutzung von Tunnels und Pässen in den Schweizer
Alpen untersagt wird. Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass auf
diese Weise das Gefahrenpotenzial des Schwerlastverkehrs verringert und auch
weiterhin ein hoher Sicherheitsstandard in der Schweiz gewährleistet werden
kann. Für die Umsetzung der Standesinitiative Tessin hat die Kommission oder
die Kommission des Ständerates – je nach Zuweisung durch die Ratsbüros – nun
zwei Jahre Zeit.
Die Kommission hat vom Zusatzbericht des
BAV Kenntnis genommen, in welchem die verschiedenen Instrumente der
Verlagerungspolitik beleuchtet werden. Sie begrüsst das vom Bundesrat geplante
Vorgehen, eine allfällige Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik in enger
Abstimmung mit den Nachbarländern vorzusehen. In diesem Zusammenhang
unterstützt sie die Elemente der koordinierten Verkehrspolitik mit der EU,
insbesondere die Beibehaltung des Kabotageverbots. Konkrete Resultate und
Umsetzungsvorschläge erwartet die KVF im nächsten Verlagerungsbericht, der im
September 2019 vorliegen soll.
Weiter hat die KVF mit 14 zu 9 Stimmen der
parlamentarischen Initiative Rutz Gregor. Taten statt Worte. Abgabe für Radio
und Fernsehen für Unternehmen streichen (18.405) Folge gegeben. Die
Kommissionsmehrheit ist insbesondere der Meinung, dass die während der
Diskussionen zur No-Billag-Initiative gemachten Versprechungen, der
Service-public-Auftrag werden genauer definiert und eingeschränkt und die SRG
werde Einsparungen vornehmen, nun in die Tat umzusetzen sind. Ausserdem weist
sie darauf hin, dass Inhaberinnen und Inhaber sowie Mitarbeitende von
Unternehmen bereits als Privatpersonen eine Abgabe entrichten und die
Unternehmensabgabe damit zu einer Doppelbelastung führen würde. Andere
Kommissionsmitglieder äusserten sich kritisch zur Initiative. Sie halten es für
nicht angezeigt, einen neuerlichen Wechsel beim Erhebungssystem vorzusehen,
bevor der anstehende Wechsel zur neuen Abgabe vollzogen ist. Ausserdem weisen
sie darauf hin, dass ohne die Unternehmensabgabe Gebührengelder von 170 Mio.
Franken fehlen und damit nicht nur die SRG, sondern auch die privaten Radio-
und Fernsehstationen einen geringeren Abgabenanteil erhalten würden. Die
parlamentarische Initiative Rickli Natalie. Taten statt Worte. Haushaltsabgabe
für Radio und Fernsehen auf 300 Franken senken (18.404) wurde mit dem Hinweis
auf die bereits angekündigte Senkung der Haushaltsabgabe zurückgezogen.