Die Verkehrskommission des Nationalrates unterstützt bei den Agglomerationsprogrammen und beim Ausbauschritt 2019 die Anträge des Bundesrates, möchte aber an gleichen Regeln für alle Projekte und an gemachten Zusagen festhalten. Sie beantragt deshalb ihrem Rat, die jeweiligen Kredite um 1 Milliarde Franken für die Nationalstrasse und um knapp 150 Millionen Franken bei den Agglomerationsprogrammen zu erhöhen.

Nachdem die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) an ihrer Sitzung vom 16. Oktober einstimmig auf die Vorlagen des Bundesrates eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung für die Ausbau- und Unterhaltsprogramme der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs abgeschlossen. Die Vorlage 18.066 n Nationalstrassen 2020-2023, Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und Verpflichtungskredit. Zahlungsrahmen umfasst neben allgemeinen Ausbau- und Unterhaltsarbeiten auch den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen (Kapazitätserweiterung Crissier, Bypass Luzern inkl. Ergänzung Süd und Ausbau Nord, Umfahrung Le Locle) und die Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Bau der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels. Die Kommission anerkennt die grosse Bedeutung der Nationalstrassen für die Verkehrsinfrastruktur der Schweiz und will über alle Landesteile hinweg da investieren, wo der grösste Bedarf besteht. Mit grosser Mehrheit beantragt die Kommission ihrem Rat, auch die im Rahmen der Abstimmung über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) bereits beschlossenen Projekte zur Umfahrung von La-Chaux-de-Fonds und Näfels in den Bundesbeschluss aufzunehmen. Eine Aufnahme des Projektes Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die drei Bundesbeschlüsse mit grossem Mehr angenommen (Zahlungsrahmen 23 : 0 (1), Ausbauschritt 2019 18 : 2 (3) und Verpflichtungskredit 18 : 3 (2)).

Mit der Vorlage 18.065 n Agglomerationsverkehr. Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 beantragt der Bundesrat die Freigabe der finanziellen Mittel für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme. In Anbetracht der hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Agglomerationen begrüsst die Kommission die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs und ergänzt den Entwurf des Bundesrates punktuell. Sie beantragt ihrem Rat, auch die Agglomerationsprogramme Aargau-Ost, Delémont, Luganese und die Umfahrung Oberburg in den Bundesbeschluss aufzunehmen und den Beitragssatz des Bundes bei den Programmen Grand Genève und Bulle zu erhöhen. Die Kommission votiert hiermit für eine Gleichbehandlung aller eingegebenen Projekte, ohne jene Agglomerationsprogramme zu benachteiligen, bei denen es in der Vergangenheit zu Projektverzögerungen gekommen ist. In der Gesamtabstimmung hat die KVF-N die Vorlage mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Mit dem Abschluss der Detailberatung sind die beiden Vorlagen nun bereit für die Behandlung im Nationalrat.

Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der Initiative des Kantons Tessin. Sicherere Strassen jetzt! (17.304) Folge gegeben, welcher bereits die KVF des Ständerates Anfang des Jahres zugestimmt hatte. Die Standesinitiative verlangt, dass Lastwagen, die nicht über die Sicherheitssysteme verfügen, welche in der seit 2015 geltenden Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge genannt sind, so rasch wie möglich die Nutzung von Tunnels und Pässen in den Schweizer Alpen untersagt wird. Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass auf diese Weise das Gefahrenpotenzial des Schwerlastverkehrs verringert und auch weiterhin ein hoher Sicherheitsstandard in der Schweiz gewährleistet werden kann. Für die Umsetzung der Standesinitiative Tessin hat die Kommission oder die Kommission des Ständerates – je nach Zuweisung durch die Ratsbüros – nun zwei Jahre Zeit.

Die Kommission hat vom Zusatzbericht des BAV Kenntnis genommen, in welchem die verschiedenen Instrumente der Verlagerungspolitik beleuchtet werden. Sie begrüsst das vom Bundesrat geplante Vorgehen, eine allfällige Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik in enger Abstimmung mit den Nachbarländern vorzusehen. In diesem Zusammenhang unterstützt sie die Elemente der koordinierten Verkehrspolitik mit der EU, insbesondere die Beibehaltung des Kabotageverbots. Konkrete Resultate und Umsetzungsvorschläge erwartet die KVF im nächsten Verlagerungsbericht, der im September 2019 vorliegen soll.

Weiter hat die KVF mit 14 zu 9 Stimmen der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor. Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen (18.405) Folge gegeben. Die Kommissionsmehrheit ist insbesondere der Meinung, dass die während der Diskussionen zur No-Billag-Initiative gemachten Versprechungen, der Service-public-Auftrag werden genauer definiert und eingeschränkt und die SRG werde Einsparungen vornehmen, nun in die Tat umzusetzen sind. Ausserdem weist sie darauf hin, dass Inhaberinnen und Inhaber sowie Mitarbeitende von Unternehmen bereits als Privatpersonen eine Abgabe entrichten und die Unternehmensabgabe damit zu einer Doppelbelastung führen würde. Andere Kommissionsmitglieder äusserten sich kritisch zur Initiative. Sie halten es für nicht angezeigt, einen neuerlichen Wechsel beim Erhebungssystem vorzusehen, bevor der anstehende Wechsel zur neuen Abgabe vollzogen ist. Ausserdem weisen sie darauf hin, dass ohne die Unternehmensabgabe Gebührengelder von 170 Mio. Franken fehlen und damit nicht nur die SRG, sondern auch die privaten Radio- und Fernsehstationen einen geringeren Abgabenanteil erhalten würden. Die parlamentarische Initiative Rickli Natalie. Taten statt Worte. Haushaltsabgabe für Radio und Fernsehen auf 300 Franken senken (18.404) wurde mit dem Hinweis auf die bereits angekündigte Senkung der Haushaltsabgabe zurückgezogen.