Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich mit einer Standesinitiative, einer Motion und zwei Petitionen zu Palästina befasst, die unter anderem die Anerkennung des Staates Palästina durch die Schweiz und Massnahmen zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza fordern.

Die Kommission hat mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, der Genfer Standesinitiative 24.328 («Für eine Anerkennung des Staates Palästina durch die Schweiz») keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass die Anerkennung des Staates Palästina unlängst bereits vom Nationalrat abgelehnt wurde und dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Schritt nicht gegeben sind. Sie lehnt die Anerkennung zudem auch aufgrund des Neutralitätsgebots der Schweiz ab. Nach Ansicht der Kommissionsminderheit ist ohne die Anerkennung Palästinas kein Friedensprozess und keine Zweistaatenlösung möglich, die von der Schweiz unterstützt wird. Zudem könnte eine Ablehnung als Gefälligkeit gegenüber Israel aufgefasst werden.

Darüber hinaus hat die APK-N mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten die Motion 25.3561 («Verbrechen Israels im Gaza-Krieg. Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung des humanitären und des zwingenden Völkerrechts») abgelehnt, die der Ständerat in der Herbstsession teilweise angenommen hatte. In den Augen der Mehrheit sind die Anliegen der Motion mit der Unterzeichnung des Friedensabkommens erfüllt worden. Die Minderheit ist hingegen der Ansicht, dass sich die Schweiz weiterhin engagieren muss, insbesondere, um den freien Zugang zu humanitärer Hilfe im Gazastreifen sicherzustellen.

Im Weiteren hat die Kommission zwei Petitionen keine Folge gegeben:

  • 25.2007 Campax «Schluss mit dem sich abzeichnenden Völkermord in Gaza/Palästina»: mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen;
  • 25.2016 Louis Kuhn «Völkerrechtliche Verpflichtungen zur Lage in Palästina»: mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Damit hat sie einen Antrag auf eine Kommissionsmotion, welche den Petitionen Folge geben wollte, abgelehnt. Die Motion forderte, Palästina als Staat anzuerkennen, die EU-Sanktionen gegen gewaltsame israelische Siedlerinnen und Siedler zu übernehmen, dafür zu sorgen, dass die Schweiz keine Massnahmen ergreift, die zur Aufrechterhaltung der Besatzung beitragen, und keine Güter der israelischen Rüstungsindustrie zu importieren.

Im Weiteren hat die APK-N mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, über die Lage im Nahen Osten diskutiert. Thematisiert wurden die Erfolgsaussichten des am 10. Oktober 2025 in Kraft getretenen Waffenstillstands und des US-Friedensplans sowie die humanitäre Lage vor Ort und der Wiederaufbau von Gaza. Nach dieser Bestandesaufnahme hat die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, die den Bundesrat beauftragt hätte, die von der Schweiz gesprochenen Mittel für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) auch für die UNRWA-Programme in den palästinensischen Gebieten freizugeben. Die Ablehnung erfolgte, weil das Motionsanliegen bereits erfüllt ist.

Weitere Themen und ​Beschlüsse

Die Kommission wurde gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) zum Entwurf für das Verhandlungsmandat des Bundesrates für die 11. Tagung des Lenkungsorgans des internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft konsultiert, die vom 24. bis zum 29. November 2025 in Lima, Peru, stattfindet. Sie hat dieses Mandat einstimmig gutgeheissen.

Nach den Erläuterungen der Verwaltung hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung ihres Postulats 23.3959 («Durchsetzung und Kontrolle der Sanktionen gegen Russland im Rohstoffsektor»). In diesem Zusammenhang hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen und 0 Enthaltungen einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, die den Bundesrat beauftragt hätte, im Rohstoffsektor eine zentrale Aufsichtsbehörde einzurichten, die insbesondere für die effektive Überwachung und Durchsetzung der Russland-Sanktionen zuständig wäre. Ferner hat sie über den Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3950 Schneider-Schneiter («Versorgungssicherheit. Metalle der seltenen Erden. Ressourcenstrategie») diskutiert, den die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) formell beraten wird. In den Augen der APK-N kommt der Versorgung mit Seltenerdmetallen künftig eine zentrale strategische Bedeutung zu, insbesondere im Bereich der Aussenwirtschaftspolitik. Vor diesem Hintergrund betont sie, wie wichtig ihre Motion 25.3947 («Versorgungssicherheit mit strategischen Rohstoffen und Halbfabrikaten als Bestandteil von Freihandelsabkommen») ist.

Ausserdem hat die Kommission Kenntnis genommen von den Zollinformationen des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBF) und Vizepräsidenten des Bundesrates, Bundesrat Guy Parmelin.

Überdies hat sich die APK-N einen Überblick über die Auswirkungen der Mittelkürzungen im Entlastungspaket 2027, in der Strategie zur internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 und bei USAID auf das Budget der internationalen Zusammenarbeit verschafft. In diesem Zusammenhang hat sie sich mit einer Vertretung der Verwaltung sowie mit Experten und Vertreterinnen und Vertretern von in der internationalen Zusammenarbeit tätigen Organisationen über die Herausforderungen sowie über die bereits erkennbaren und noch zu erwartenden Folgen ausgetauscht.

Zu guter Letzt hat die Kommission mit dem stellvertretenden Staatssekretär Patric Franzen darüber diskutiert, welche Massnahmen der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Paket Schweiz–EU vorsieht, um das Parlament stärker in die Ausarbeitung der EU-Rechtsakte und insbesondere in die Ausarbeitung der Weisung zur Umsetzung von Artikel 152 ParlG einzubinden.

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