Anhörungen zu neuen Elementen aus dem Ständerat
Die APK-N hatte im Vorfeld der Sitzung beschlossen, nur Anhörungen zu neuen Elementen durchzuführen, die im Rahmen der Beratungen des Ständerates in das Paket aufgenommen wurden. Die Anhörungen beschränkten sich daher auf folgende Themen:
- Block 1: Beihilfeüberwachung;
- Block 2: Mitwirkung von Parlament und Kantonen;
- Block 3: Personenfreizügigkeit
In Block 1 wurden die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), Professor Michael Hahn und Professor Tobias Straumann angehört. Block 2 umfasste wiederum die KdK, Professorin Astrid Epiney, sowie die Professoren Matthias Oesch und Paul Richli. Zu Block 3 wurden die KdK, der Schweizerische Gewerbeverband (sgv), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Professorin Sarah Progin-Theuerkauf, sowie die Professoren Reiner Eichenberger und Mathias Binswanger eingeladen.
Die Kommission erkundigte sich nach der Einschätzung der eingeladenen Organisationen sowie Expertinnen und Experten in Bezug auf die neuen Elemente, welche der Ständerat in das Paket der Bilateralen III eingefügt hat. Im Austausch mit den Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmern vertiefte die APK-N insbesondere die Themen der vom Ständerat neu eingeführten Beihilfekommission, der ausgedehnten parlamentarischen Mitwirkungsrechte bei der dynamischen Rechtsübernahme sowie der Zuwanderungsabgabe im Rahmen der Schutzklausel zur Personenfreizügigkeit.
Eintreten auf Stabilisierungsteil
Im Anschluss an die Anhörungen liess sich die Kommission von Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, sowie von Vertretern der zuständigen Verwaltung die relevanten Kapitel der Botschaft zum Stabilisierungsteil präsentieren und führte dann die Eintretensdebatte. Am Ende einer ausführlichen Diskussion hat die APK-N mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf Bundesbeschluss 1, das Herzstück des Stabilisierungsteils, einzutreten. Sie lehnte in der Folge mit 15 zu 10 Stimmen einen Antrag ab, der den Bundesbeschluss 1 an den Bundesrat zurückweisen wollte. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass gute Beziehungen zur EU für die Schweiz, insbesondere in geopolitisch unsicheren Zeiten, eine absolute Notwendigkeit darstellen und begrüsst das Verhandlungsergebnis, welches sämtliche Ziele des Mandats erreicht oder gar übertrifft. Die Minderheit begründet ihr Nichteintreten namentlich mit der institutionellen Anbindung an die EU im Bereich der Marktzugangsabkommen und dem darin gesehenen Souveränitätsverlust.
Beihilfeüberwachung
Die APK-N hat die Detailberatung zum Beihilfeüberwachungsgesetz (BHÜG) im Anhang 1 von Bundesbeschluss 1 abgeschlossen und ist dabei den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Sie unterstützt die vom Ständerat vorgeschlagene Schaffung einer eigenständigen Beihilfekommission, die sich ein Sekretariat mit der Wettbewerbskommission (WEKO) teilt. Ein Rückweisungsantrag mit dem Auftrag, die administrativen, finanziellen und föderalistischen Konsequenzen des BHÜG zu prüfen, hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Verschiedene Minderheiten fordern eine von den Beschlüssen des Ständerats abweichende Ausgestaltung der Beihilfeüberwachung.
Kohäsionsbeitrag
Die Kommission hat die Detailberatung des Kohäsionsbeitragsgesetzes (KoBG) im Anhang 3 des Bundesbeschlusses 1 des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» vorgenommen. Dabei ist sie grossmehrheitlich dem Entwurf des Bundesrates sowie den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Sie hat zudem zu den entsprechenden Verpflichtungskrediten Stellung genommen und die Kredite für die Kohäsion (Entwurf 6), für die Migration (Entwurf 7) und für die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung im Bereich der Kohäsion (Entwurf 8) mit 15 zu 9 Stimmen ohne Enthaltungen gutgeheissen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Verpflichtungskredite.
Lohnschutz
Auch die Detailberatung von Anhang 5 von Bundesbeschluss 1 zum Lohnschutz hat die APK-N zu Ende geführt und dabei keine Differenz zum Ständerat geschaffen. Damit folgt die Kommission den Vorschlägen des Bundesrates und dem sorgfältig ausgehandelten Kompromiss zwischen den Sozialpartnern. Die Kommissionsmehrheit legte Wert darauf, das Verhandlungsergebnis der Sozialpartner zu würdigen und lobte den Bundesrat für seinen Einsatz bei der Erarbeitung dieses Kompromisses. Diverse Anträge auf eine Verschärfung des Entsendegesetzes für ausländische Dienstleistungserbringer wurden abgelehnt und liegen als Minderheitsanträge vor. Ein Rückweisungsantrag, der die Analyse der Auswirkungen einer verkürzten Meldefrist gegenüber kantonalen Behörden verlangte, wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der positiven Äusserungen der KdK im Rahmen der Anhörungen, mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Beginn der Beratung zum Referendum sowie zur Personenfreizügigkeit
Zuletzt hat die Kommission auch mit der Detailberatung zweier weiterer zentraler Teile von Bundesbeschluss 1 begonnen, konkret die Referendumsfrage (Bundesbeschluss 1 und Bundesbeschluss 10) in Verbindung mit der Kommissionsinitiative der SPK-S (26.425), sowie Anhang 4 zur Personenfreizügigkeit. Auch in diesen Themenbereichen haben Bundesrat und Verwaltung die Botschaft sowie den bundesrätlichen Entwurf vorgestellt. Die Kommission hat eine ausführliche Aussprache zu beiden Elementen geführt, der Verwaltung spezifische Aufträge erteilt und wird die definitive Beschlussfassung an ihren kommenden Sitzungen vornehmen.
Die APK-N wird ihre Beratung des Pakets Schweiz-EU an ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 5./6. November fortsetzen und an ihrer Sitzung vom 16./17./18. November abschliessen.
Weitere Beschlüsse
Die Kommission wurde gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG zum Verhandlungsmandat für eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) und am zentralisierten System zur Identifizierung der Mitgliedstaaten, die Informationen über Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosenbesitzen besitzen (ECRIS-TCN) konsultiert. Sie hat dieses Mandat mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen unterstützt.
Mit 14 zu 9 Stimmen hat die APK-N eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Engere Partnerschaft mit Kanada» (26.4707) angenommen. Die Kommissionsmehrheit stellt fest, dass geopolitische Spannungen, Zölle und andere wirtschaftliche Druckmittel neue Herausforderungen mit sich bringen. Eine Diversifizierung der internationalen Beziehungen läge daher im Interesse der Schweiz und der Länder, die ihre Werte teilen. Für die Minderheit ist dieser Antrag überflüssig, da sich der Bundesrat bereits für den Ausbau der Beziehungen zu Kanada einsetzt.
Die Kommission hat zudem mit 14 zu 11 Stimmen eine Kommissionmotion 26.4708 «Verantwortungsvolle Schweizer IZA» angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, die grundlegende Veränderungen bei Schwerpunktländern, Themen, Organisationen oder der Kreditstruktur im Rahmen der nächsten IZA-Strategie 2029–2032 dem Parlament vorzulegen und diese Strategie zusammen mit einer Beurteilung der Chancen und Risiken der vorgesehenen Veränderungen vorzulegen. Für die Mehrheit geht es darum, sowohl die Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments als auch die Verlässlichkeit der Schweiz gegenüber ihren Partnern zu wahren. Die Mehrheit kritisierte zudem, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen würde, indem bereits 20 Monate nach Verabschiedung der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 derart grundlegende strategische Änderungen vorgenommen würden. Nach Ansicht der Minderheit sind die geplanten Änderungen notwendig und entsprechen den Beschlüssen des Parlaments.