Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat breite Diskussionen zum institutionellen Rahmenabkommen geführt. Sie hat sich vordergründig mit dem Verfahren im Rahmen der Konsultation beschäftigt. Die Arbeiten werden an den Sitzungen vom 18. Februar und 4./5. April fortgeführt.

​Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 entschieden, zum Verhandlungsergebnis des institutionellen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU eine Konsultation durchzuführen. Dazu wurden insbesondere die Aussenpolitischen Kommissionen eingeladen. Die APK-S ist sich der Wichtigkeit und der politischen Tragweite des institutionellen Rahmenabkommens bewusst und will sich gründlich und umfassend mit dem Verhandlungsresultat beschäftigen, bevor sie dem Bundesrat eine Rückmeldung gibt. Sie liess sich zum aktuellsten Stand der Dinge informieren, hat eine Lagebeurteilung vorgenommen und von der Verwaltung zusätzliche Informationen angefordert, insbesondere was die Konsequenzen einer Annahme oder Ablehnung des Abkommens betrifft. An ihren kommenden Sitzungen wird sich die Kommission vertieft mit dem Abkommen beschäftigen und die Konsultationsantwort an den Bundesrat festlegen.

Beziehungen Schweiz – UK im Fall des «Brexit»

Die APK-S hat sich mit den zukünftigen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) befasst. Mit dem Austritt des UK aus der EU werden die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr auf die schweizer Beziehungen zum UK anwendbar sein. Um Lücken und Rechtsunsicherheiten zu verhindern hat die Kommission einstimmig die vorläufige Anwendung zweier Abkommen gutgeheissen, welche zum Ziel haben, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Zeitpunkt des EU-Austritts des UK hinaus sicherzustellen. Es handelt sich einerseits um ein Abkommen betreffend die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und andererseits um ein Handelsabkommen. Beide sollen eine möglichst reibungslose Weiterführung der Beziehungen zwischen der Schweiz und dem UK nach dem «Brexit» garantieren.

Freihandelsabkommen mit Ecuador und der Türkei genehmigt

Die Kommission hat sich mit der Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei und mit dem Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei (18.090) beschäftigt. Im Rahmen der Diskussion wurden insbesondere die Auswirkungen auf die Menschenrechtssituation und die diesbezüglichen Mechanismen in den Abkommen diskutiert. Im Anschluss an die Diskussion ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat beide Abkommen mit 5 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen genehmigt.

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador (18.089) hat die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt.

Petitionen

Die Kommission hat mit 8 zu 3 Stimmen beschlossen, der Petition 18.2013 der Eidgenössisch-Demokratischen Union («Verlegung der Schweizer Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem») keine Folge zu geben. Die Mehrheit hält fest, dass es in der Zuständigkeit des Bundesrates liegt, die Bedürfnisse der Schweiz in Bezug auf ihre diplomatischen Vertretungen im Ausland zu bestimmen. Zudem ist sie der Auffassung, dass eine solche Verlegung dem Engagement der Schweiz im Nahostkonflikt schaden würde und nicht vereinbar wäre mit der traditionellen Haltung der Schweiz, die sich namentlich auf das Völkerrecht stützt. Eine Minderheit der APK-S hätte sich gewünscht, dass der Bundesrat einen Bericht über die Auswirkungen einer Verlegung der Schweizer Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem vorlegt, da diese Frage angesichts der politischen Erwägungen und der Freiheit der Staaten, ihre Hauptstadt selbst zu wählen, ihrer Ansicht nach eingehend erörtert werden sollte.

Im Weiteren hat die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen beschlossen, der Petition 18.2020 der Gesellschaft für bedrohte Völker («Grundrechte der Tibeterinnen und Tibeter schützen – auch in der Schweiz!») ebenfalls keine Folge zu geben.