Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) beantragt, den Nachtragskredit von 31,2 Millionen Franken zur Finanzierung eines Teuerungsausgleichs von 2,5 Prozent für das Bundespersonal abzulehnen. Da Letzterer vom Bundesrat bereits gewährt wurde, sollen die entsprechenden Mittel im Eigenaufwand der Departemente kompensiert werden. Zudem beantragt die FK-N einen Nachtragskredit von 7 Millionen Franken für die Begleitung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und die Prüfung von möglichen Verantwortlichkeitsklagen.

Voranschlag 2023. Nachtrag Ib (23.007 sn)

Mit 15 zu 7 Stimmen beantragt die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) ihrem Rat, den Bundesbeschluss über den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023 anzunehmen. Nach ausführlichen Diskussionen inklusive Vorberatung der Kredite in ihren Subkommissionen beschloss die FK-N, zwei Änderungen an der Vorlage des Bundesrates zu beantragen:

  • Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die FK-N, den Nachtragskredit von rund 31,2 Millionen Franken für Lohnmassnahmen abzulehnen. Dieser wird vom Bundesrat beantragt, um den von ihm bereits gewährten Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent für Bundesangestellte zu finanzieren. Im Voranschlag 2023 sind nur Mittel für einen Teuerungsausgleich von 2,0 Prozent eingestellt. Falls die Räte den Nachtragskredit für die fehlenden 0,5 Prozent ablehnen, müssten die entsprechenden Mittel im Eigenaufwand der Departemente, Behörden und Gerichte kompensiert werden.
  • Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die FK-N einen Nachtragskredit von 7 Millionen Franken für den departementalen Ressourcenpool des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD). Diese zusätzlichen Mittel sollen für die Begleitung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS durch externe Experten und für die Prüfung von möglichen Verantwortlichkeitsklagen gegen Organe der Credit Suisse eingesetzt werden.

Bei den übrigen Nachtragskrediten folgt die FK-N dem Antrag des Bundesrates. Es liegen Minderheitsanträge auf Ablehnung folgender Nachtragskredite vor:

  • Zusätzliche Ressourcen für den Asylbereich (einschliesslich der Nachmeldung vom 26. April 2023) in der Höhe von insgesamt 299 Millionen Franken (Resultat: 17 zu 7 Stimmen);
  • Abgeltung ungedeckter Kosten der Transportunternehmen des regionalen Personenverkehrs in der Höhe von 87 Millionen Franken (Resultat: 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen);
  • Hilfsaktionsplan für die Ukraine in der Höhe von insgesamt 113 Millionen Franken (Resultat: 17 zu 7 Stimmen).

Die Anträge der FK-N an den Nationalrat entsprechen somit den Anträgen der FK-S an den Ständerat. Der Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023 ist in der Sommersession zuerst im Ständerat und anschliessend im Nationalrat traktandiert.

Staatsrechnung 2022 (23.003 sn)

Das negative Ergebnis der Staatsrechnung 2022 hatte die FK-N bereits im Februar 2023 zur Kenntnis genommen. Zum ersten Mal seit 2005 weist der Bund im ordentlichen Haushalt ein strukturelles Defizit auf (1,6 Milliarden Franken). Das Finanzierungsdefizit des Bundes im Jahr 2022 beläuft sich insgesamt auf 4,3 Milliarden Franken. Dieses ist neben dem strukturellen Defizit auf die ausserordentlichen Massnahmen zugunsten von Schutzsuchenden aus der Ukraine und zur Pandemiebekämpfung zurückzuführen.

Nun hat die Kommission die Detailberatung vorgenommen. Sie liess sich dabei von ihren Subkommissionen über ihre Erkenntnisse orientieren, welche sie im April 2023 anlässlich der Detailanalyse der Rechnungen der Bundesstellen gewonnen haben.

Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die FK-N ihrem Rat die Genehmigung der Staatsrechnung 2022. Die Sonderrechnungen NAF und BIF werden einstimmig zur Annahme beantragt. Damit folgt die Finanzkommission einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), welche sich in ihrer Funktion als Revisionsstelle für eine Genehmigung der Bundesrechnungen, der Kreditüberschreitung im Umfang von 508 Millionen Franken und der Bildung neuer Reserven in Höhe von 161,4 Millionen Franken ausgesprochen hatte.

Mo. FK-S. Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen (22.4273 s)

Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die FK-N dem Nationalrat, der Motion 22.4273 der FK-S zuzustimmen. Die Mehrheit begrüsst eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen, einschliesslich aller gebundenen und ungebundenen Ausgaben. Sie nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Arbeiten schon aufgenommen hat, indem er im Februar 2023 ein Bereinigungskonzept für den Voranschlag 2024 und die Finanzplanjahre zwecks Beseitigung der strukturellen Defizite vorgelegt hatte. Dabei wird eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen sowie eine Prioritätensetzung vorgenommen. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen. Die geforderten Analysen führen lediglich zu einem Mehraufwand in der Bundesverwaltung. Entsprechende Arbeiten seien bereits angelaufen.

Weitere Geschäfte

Anlässlich der Beratung des Voranschlags 2022 befasste sich die Finanzkommission des Nationalrates intensiv mit dem Instrument der Strukturverbesserungsmassnahmen in der Landwirtschaft und der Entwicklung der entsprechenden Kredite im Bundeshaushalt. Dabei beauftragte sie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), eine Strategie für die Weiterentwicklung dieses Instruments auszuarbeiten und ihr im Hinblick auf die Beratung des Voranschlags 2024 einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Nachdem die für die Geschäfte des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zuständige Subkommission der FK-N den Bericht des BLW im April 2023 vorberaten hatte, hat nun auch die Kommission diesen zur Kenntnis genommen. Sie dankt dem BLW für die aufschlussreiche Auslegeordnung und die Ausarbeitung der Strategie Strukturverbesserungen 2030+. Allfällige Schlussfolgerungen wird die Kommission im Rahmen der nächsten Budgetberatung ziehen. Sie lädt die für die Landwirtschaftspolitik zuständigen Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben dazu ein, sich mit der Strategie Strukturverbesserungen 2030+ zu befassen.

Im Rahmen der Ausübung der Finanzoberaufsicht über die Bundesinformatik haben die Subkommissionen der FK-N der Plenarkommission über ihre Erkenntnisse zur Steuerung und Aufsicht der Informatik der Departemente Bericht erstattet. Gegenstand der Berichterstattungen war erneut das Informatikprogramm «SUPERB», das von der zuständigen Subkommission eng begleitet wird.

Ferner befasste sich die Kommission mit den vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ausgerichteten Subventionen mit einem Gesamtvolumen von 2,3 Milliarden Franken, welche im Rahmen der Staatsrechnung 2022 überprüft wurden. Gegenstand der Diskussion in der Kommission waren insbesondere die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen im Polizeibereich. Die Kommission nimmt dies zum Anlass, sich an einer künftigen Sitzung wieder mit der Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu befassen.

Schliesslich hat die Kommission den Jahresbericht 2022 der EFK, der am 23. Mai 2023 auf der Homepage der EFK publiziert wird, mit dessen Direktor beraten. Die Kommission dankt allen Mitarbeitenden der EFK für die gute und für die Steuerzahlende wichtige Arbeit.

Die Kommission hat am 15. und 16. Mai 2023 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU), in Bern getagt. Zeitweise anwesend waren die Vorsteherin des EFD, der Direktor der EFK, sowie Vertreterinnen und Vertreter von verschiedenen Departementen (EFD, EDA, EDI, EJPD, WBF und UVEK).