Die Kommission verfasste einen Mitbericht zu den vom Bundesrat im Rahmen der Bilateralen III (26.023 s) beantragten Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt rund 3,48 Milliarden Franken für die Jahre 2030 bis 2036. Eine klare Mehrheit beantragt, dem Bundesrat und Ständerat zu folgen.

Der Mitbericht umfasst den Kohäsionsbeitrag (Bundesbeschluss 6), den Verpflichtungskredit für die Migration (Bundesbeschluss 7), die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung im Bereich der Kohäsion (Bundesbeschluss 8) und den Verpflichtungskredit zu Erasmus+ (Bundesbeschluss 9). Er richtet sich an die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) und den Nationalrat. Die einzelnen Verpflichtungen bei den Bundesbeschlüssen 6 bis 8 können vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2036 eingegangen werden.

Der Kommission lagen vier Anträge zu den Bundesbeschlüssen und dreizehn Anträge für Prüfungen gewisser Aspekte der Vorlage vor. Mit 14 zu 8 Stimmen (3 Enthaltungen) stimmte sie einem Antrag zu, dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Der Antrag obsiegte gegenüber einem Antrag auf Nichteintreten auf die Bundesbeschlüsse 6-8. Mit gleichem Stimmenverhältnis lehnte sie danach einen Antrag ab, der federführenden APK-N zu beantragen, die drei Bundesbeschlüsse in der Gesamtabstimmung abzulehnen. Für die Mehrheit überwiegen aus finanzpolitischer Sicht die Vorteile der Bilateralen klar. So ist der Schweizer Beitrag erheblich geringer als der Beitrag Norwegens. Für die Minderheit sind die direkten und indirekten Kosten der Bilateralen III aus finanzpolitischer Sicht zu hoch. Zudem sind die künftigen finanziellen Auswirkungen für sie zu wenig klar.

Zugestimmt mit 18 zu 7 Stimmen hat die Kommission dem Bundesbeschluss 9 (Erasmus+). Für die Mehrheit ist zentral, dass die Schweiz am Erasmus+-Programm teilnehmen kann und im Bildungs- und Forschungsbereich nicht isoliert wird. Für die Mehrheit ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis gut. Sie verweist darauf, dass die Erarbeitung von Erasmus+ auch ein parlamentarischer Auftrag gewesen sei. Die Minderheit sieht keinen Vorteil der Teilnahme an Erasmus+ im Vergleich zur bisherigen Schweizer Lösung. Für sie ist auch nicht klar genug, wie die spätere Entwicklung im Forschungs- und Bildungsbereich aussehen wird.

Die Diskussion zeigte, dass zu verschiedenen Aspekten der komplexen Vorlage Bedarf besteht für eine Darstellung in kompakter Form. Für die Kommission sind auch verschiedene Fragen noch offen. Sie stimmte deshalb den 13 Prüfungsanträgen mit grosser Mehrheit zu und bestellte bei der Verwaltung verschiedene Berichte für ihre Sitzung vom 9.-11. November. 

Vor der Verfassung des Mitberichts befasste sich die Kommission in einer Anhörung mit verschiedenen Aspekten der Bilateralen III. Prof. Bernhard Pirker erläuterte die juristische Dimension. Phyllis Scholl, Gemeindepräsidentin von Kirchberg und Expertin in Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und öffentlichem Recht, äusserte sich zu Fragen des Föderalismus und den fiskalpolitischen Konsequenzen und die Professoren Christop​h A. Schaltegger und Mark Schelker zu möglichen Auswirkungen auf die Regulierungsdichte infolge der Verträge (Zunahme der Bürokratie?), Prof. Rolf Weder zu den Aspekten der wirtschaftlichen und politischen Integration. Zum Bundesbeschluss 9 (Erasmus+) wurden René Graf und Clemens Tuor von Swissuniversities angehört. Die Kommission diskutierte mit den Experten vertieft diese verschiedenen Aspekte.

Der Nationalrat behandelt die Bilateralen III in der Wintersession 2026.

Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Die FK-N hat im Rahmen des Mitberichtsverfahrens ihre Beratungen zur Vorlage über die Finanzierung der Rüstungsausgaben aufgenommen (26.051 s). Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und die Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) haben der Kommission den Entwurf des Bundesrates sowie die finanzpolitischen Auswirkungen der vom Ständerat in der Herbstsession 2026 beschlossenen Änderungen erläutert.

Die Kommission ist der Ansicht, dass das VBS und die EFV noch zahlreiche offene Fragen klären müssen, bevor sie über die ständerätlichen Änderungen und die zahlreichen ihr vorliegenden Anträgen befinden kann. Sie hat daher die Verwaltung beauftragt, ihr ergänzende Berichte zur Klärung verschiedener finanzpolitischer Aspekte vorzulegen.

Das Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Allerdings wurden zwei Rückweisungsanträge eingereicht. Mit dem ersten sollte der Bundesrat beauftragt werden, dafür zu sorgen, dass die drei Schwerpunkte der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 – die Stärkung der Resilienz, die Verbesserung von Abwehr und Schutz sowie die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit – gleichwertig finanziert werden. Der zweite Rückweisungsantrag verlangte, dass die verfassungsmässigen und gesetzlichen Bestimmungen zur Schuldenbremse so angepasst werden, dass die Bundesfinanzen künftig anhand der Schuldenquote des Bundes und nicht mehr anhand von dessen nominaler Verschuldung gesteuert werden. Beide Anträge wurden mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission wird ihre Beratungen an einer zusätzlichen Sitzung am 27. Oktober 2026 fortsetzen. Sie wird dann über die noch hängigen Änderungsanträge befinden und ihre Stellungnahme zuhanden der zuständigen Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N) erarbeiten.

Die Kommission hat am 15. und 16. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Nicolet (SVP, VD) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des VBS sowie von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente (EFD, EDA, EJPD, VBS, WBF und UVEK) in Bern getagt.

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