Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat im Rahmen einer allgemeinen Aussprache die Beratung der vom Bundesrat beantragten Nachtragskredite in Höhe von insgesamt mehr als einer Milliarde Franken aufgenommen. Im Zentrum standen dabei die Mittel für Anzahlungen für Beschaffungen im Bereich der Luftverteidigung.

Die FK-N hat sich im Rahmen einer allgemeinen Aussprache mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2026 (26.042 ns) befasst, den der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 18. September 2026 beantragt hatte. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament schuldenbremswirksame Nachtragskredite von rund 1'045 Millionen Franken und Verpflichtungskredite von insgesamt 129,4 Millionen Franken.

Die Kommission hat in erster Linie über den Nachtragskredit von 970 Millionen Franken für Anzahlungen für die Beschaffung von bodengestützten Luftverteidigungssystemen kurzer und mittlerer Reichweite, eines teilmobilen Radars mittlerer Reichweite sowie eines Systems für die Abwehr von Minidrohnen diskutiert.

Gemäss der aktuellen Hochrechnung können diese Nachtragskredite für das laufende Jahr genehmigt werden, ohne die Vorgaben der Schuldenbremse zu verletzen. Der Nachtragskredit von 970 Millionen Franken für Rüstungsausgaben lässt sich jedoch nicht vollständig durch die erwarteten Kreditreste aus anderen Voranschlagskrediten finanzieren. Die Finanzierung ist dennoch möglich, da die Gewinnsteuereinnahmen höher ausfallen dürften als veranschlagt.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die FK-N darauf hingewiesen, dass diese Finanzierungsweise einen Praxiswechsel darstellt und die Wirksamkeit der Schuldenbremse beeinträchtigen könnte. Nach geltender Praxis sind Nachtragskredite grundsätzlich durch die erwarteten Kreditreste zu finanzieren.

Die FK-N wird die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 9., 10. und 11. November auf der Grundlage der Anträge ihrer Subkommissionen vornehmen.

Schutz der KMU vor Wechselkursrisiken

Im Rahmen ihres Finanzpolitischen Seminars hatten die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte im Juni 2026 Schweizer Exportunternehmen zu den Auswirkungen der geopolitischen Entwicklungen und des starken Frankens auf ihre Geschäftstätigkeit angehört. Da die anhaltende Aufwertung des Schweizer Frankens die Margen exportorientierter KMU stark schmälert, hat die FK-N einstimmig ein Kommissionspostulat (26.4705 n) beschlossen, das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie KMU der Schweizer Exportindustrie wirksamer vor den Risiken abrupter und anhaltender Aufwertungen des Schweizer Frankens geschützt werden können. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Schweizerische Exportrisikoversicherung um ein Instrument zur Absicherung von Wechselkursrisiken (Swiss Export Shield) erweitert werden soll.

Weitere Geschäfte

Der Bundesrat hatte an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 die Eckwerte für die internationale Zusammenarbeit (IZA) ab 2029 festgelegt. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) haben der FK-N nun die finanzpolitischen und strukturellen Auswirkungen der Bundesratsbeschlüsse sowie den Zeitplan für die Umsetzung vorgestellt. Die Kommission hat davon Kenntnis genommen und wird zu den finanzpolitischen Aspekten der definitiven Vorlage des Bundesrates im Rahmen der parlamentarischen Beratung 2028 Stellung nehmen. Einige Kommissionsmitglieder sind besorgt über den teilweisen oder vollständigen Rückzug bestimmter Länder sowie über wichtige Neuausrichtungen in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe.

Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-N mit der Vorlage des Bundesrates zum neuen Verpflichtungskredit von rund 176 Millionen Franken für die globale Umwelt 2027–2030 (26.063 n) befasst. Die Kommission spricht sich mit 14 zu 10 Stimmen für diesen Kredit aus und schliesst sich somit der Mehrheit der in dieser Sache federführenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie an (siehe Medienmitteilung der UREK-N vom 13.10.2026).

Darüber hinaus hat der Präsident der für das EDA zuständigen Subkommission die FK-N über die Ergebnisse der Anhörungen, welche die Subkommission kürzlich in Genf zur Governance und zum Geschäftsmodell der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) durchgeführt hatte, informiert.

Der Vizepräsident der Finanzdelegation (FinDel) hat ausserdem über die wichtigsten Geschäfte orientiert, welche die FinDel seit der FK-N-Sitzung vom März 2026, an der sie ihren Tätigkeitsbericht 2025 vorgestellt hatte, behandelt hat. Die Kommission sieht in dieser Angelegenheit keinen Handlungsbedarf.

Die Kommission hat am 15. und 16. Oktober 2026 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Jacques Nicolet (SVP, VD), in Bern getagt. Eine Medienmitteilung zu den Beschlüssen der Kommission zu den Bilateralen III und zur Finanzierung der Armee wurde bereits am 16. Oktober 2026 veröffentlicht.

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