Die Vereinigte Bundesversammlung nimmt am 30. September 2026 die Ergänzungswahl von vier Richtern und einem Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft vor. Die Gerichtskommission unterbreitet der Bundesversammlung heute ihre Wahlvorschläge.

Die aktuelle Amtsperiode des Bundesgerichts endet am 31. Dezember 2026. Um die angekündigten Abgänge von drei Richtern zu kompensieren, schlägt die Kommission der Bundesversammlung vor, Nils Stohner (SP) zum nebenamtlichen Richter sowie Christoph Bürki (SVP) und Ralf Imstepf (Mitte) zu ordentlichen Richtern am Bundesgericht zu wählen (26.215). Nils Stohner und Christoph Bürki sind derzeit Richter an der verwaltungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantos Bern; Ralf Imstepf ist Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Da Luzia Vetterli die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft verlässt, schlägt die Kommission Stéphane Grodecki, Anwalt und Professor für öffentliches Recht, als ihren Nachfolger zur Wahl vor (26.207).

Zu guter Letzt schlägt die Kommission vor, Ivan Jabbour (SVP), Anwalt, zum Nachfolger der nebenamtlichen Richterin Maria-Antonella Bino an der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts zu wählen (26.208).

Die Wahlen finden gegen Ende der Herbstsession, am Mittwoch, 30. September 2026, statt. Die Wiederwahl der Richterinnen und Richter des Bundesgerichts erfolgt – wie in der Medienmitteilung vom 26. August 2026 angekündigt – im Rahmen der Gesamterneuerung (26.202) in der Wintersession 2026.

Die Gerichtskommission hat am 26. August und am 9. Sepember 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller (M-E, LU) in Bern getagt.