Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) ist einstimmig auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 11. September 2026 um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Cédric Wermuth (26.190) eingetreten. Ebenfalls einstimmig hat sie anschliessend beschlossen, die Immunität von Nationalrat Cédric Wermuth nicht aufzuheben. Die IK-N folgt in ihrer Beurteilung somit der Praxis, die sie in früheren Immunitätsfällen zur Verwendung sozialer Medien etabliert hat.

Gegenstand des Verfahrens ist eine Strafanzeige eines Content Creators, bekannt unter dem Pseudonym «Joung Gustav», vom 31. Juli 2026. Der Anzeigeerstatter wirft Nationalrat Wermuth vor, am 30. Mai 2026 auf seinen öffentlich zugänglichen Instagram- und Facebook-Kanälen ein Bild von ihm veröffentlicht und ihn im dazugehörigen Text mit der «Neonazi- und rechtsextremen Bewegung» in Verbindung gebracht zu haben. Der besagte Beitrag wurde im Zuge des Abstimmungskampfs zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» publiziert; unter dem Bild von «Joung Gustav» schrieb Nationalrat Wermuth:

«Am 14. Juni entscheidet sich auch, ob die erstarkende Neonazi- und rechtsextreme Bewegung zu den Gewinner:innen gehören. Schon seit Jahren arbeiten sie daran ihre menschenverachtenden Thesen mehrheitsfähig zu machen. Wenn du unsicher bist, bitte überleg' dir kurz ob du in einer Schweiz leben willst, in der solche Typen Abstimmungen gewinnen.»

Zwischen dem 3. und 11. Juni 2026 soll der Text sodann nachträglich geändert worden sein, indem das Wort «Neonazi» aus dem Text entfernt worden sei. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm reichte am 11. September 2026 ein Gesuch um Immunitätsaufhebung ein, um ein Strafverfahren wegen übler Nachrede (Art. 173 StGB) und Verleumdung (Art. 174 StGB) gegen Nationalrat Cédric Wermuth führen zu können.

Nationalrat Wermuth hat in seiner Anhörung vor der IK-N ausgesagt, dass er die sozialen Netzwerke für seine politische Tätigkeit nutzt. Er erklärte, seinen Beitrag geändert zu haben, weil die Reaktionen in den Kommentaren von der ursprünglichen Aussage ablenkten, nämlich dass die Beteiligung eines Influencers, dem mehr als fünf Millionen Menschen folgen, in einem Abstimmungskampf missbräuchlich als «Einfallstor» für Bewegungen wie die «Junge Tat» genutzt werden kann.

Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die in Frage stehenden Veröffentlichungen auf Instagram und Facebook unmittelbar mit der amtlichen Stellung und Tätigkeit von Cédric Wermuth verknüpft sind. Massgebend ist für sie hierbei, dass die Beiträge im Kontext eines Abstimmungskampfes auf offiziellen Social-Media-Kanälen publiziert wurden, welche (fast) ausschliesslich politischen Zwecken dienen. In ihrer Beurteilung folgt die Kommission damit der Praxis, die sie in den Immunitätsfällen Glarner (24.195) und Michel (25.191) im Hinblick auf die Verwendung sozialer Medien durch Ratsmitglieder etabliert hat. Die Kommission ist entsprechend auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft eingetreten.

In einem zweiten Schritt hat sich die Kommission mit der eigentlichen Frage der Immunitätsaufhebung befasst. Sie hat einstimmig beschlossen, die Immunität von Nationalrat Wermuth nicht aufzuheben. In ihrer Begründung führt die Kommission unter anderem an, dass die Nationalrat Wermuth vorgeworfene Äusserung im Kontext eines intensiven politischen Abstimmungskampfes zu betrachten sei, in dessen Rahmen – insbesondere in den sozialen Medien – ein rauerer Ton üblich sei. Letztlich wurde das öffentliche Interesse an der ungehinderten Ausübung des parlamentarischen Mandats sowie der Schutz der Meinungsfreiheit der Ratsmitglieder in politischen Angelegenheiten von der Kommission höher gewichtet als das Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung. Auch in dieser Hinsicht bekräftigt die Kommission ihre in früheren Fällen etablierte Praxis (z. B. Fall Brunner [13.190], Chiesa [24.191], Glarner [24.195], Michel [25.191]).

Die zuständige Kommission des Ständerates, die Kommission für Rechtsfragen (RK-S), wird das Gesuch der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm voraussichtlich im 1. Quartal 2027 prüfen.

Die Kommission hat am 5. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean Tschopp (SP, VD) in Bern getagt.

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