Die nationalrätliche Verkehrskommission hat Vertreter der Kantone (BPUK), der Städte (Städteverband), der Gemeinden (Gemeindeverband) und von zwei Verkehrsverbänden (Strasse Schweiz und VCS) zu zwei Vorlagen angehört, welche der Bundesrat am 14. September 2018 zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet hat: 18.066
Nationalstrassen 2020-2023, Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und Verpflichtungskredit. Zahlungsrahmen und 18.065 Agglomerationsverkehr. Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019. Die Anhörungsteilnehmer unterstützen die Vorlagen des Bundesrates, auch wenn in einzelnen Bereichen Anpassungen gewünscht wurden. Die Kommission hat sich einstimmig für Eintreten ausgesprochen und wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung Anfang November aufnehmen.
Der Bundesrat hat vor der Sommerpause eine Änderung der
Postverordnung in die Vernehmlassung gegeben und die Kommission nun zu seinem Vorschlag konsultiert. Der Änderung, die neu die Erreichbarkeitskriterien für die Zugangspunkte zu den Dienstleistungen der Post auf regionaler Ebene definieren will, vorangegangen war ein jahrelanger politischer Druck der Gemeinden, der Kantone und der Bundesversammlung. Die Kommission zeigte sich nun entsprechend zufrieden, dass der Bundesrat eine Kurskorrektur vornehmen will und den regionalen Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft entgegenkommt.
Ausdruck der bisherigen Unzufriedenheit sind unter anderem drei
Standesinitiativen aus den Kantonen Tessin, Wallis und Jura (16.320 Kt.Iv. TI, 17.302 Kt. Iv. und 17.314 Kt.Iv. JU). Die Kommission anerkennt grundsätzlich den Handlungsbedarf im Bereich der Postgesetzgebung und unterstützt wie der Ständerat die Anliegen der Standesinitiativen, namentlich in Bezug auf die Erreichbarkeitskriterien, die Stärkung der Postcom und das Angebot in den Agenturen und die Ausbildung deren Mitarbeitenden. Dem Einbezug der Bürgerinnen und Bürger und der Randregionen ist ebenfalls angemessen Rechnung zu tragen. Da dies in den letzten Jahren nicht immer im gewünschten Mass erfolgt ist, möchte die Kommission nun gesetzgeberisch tätig werden. Sie hat deshalb der Standesinitiative des Kantons Jura (17.314), welcher der Ständerat ebenfalls bereits Folge gegeben hat, mit 15 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Da sämtliche Anliegen der Tessiner (16.320) und Walliser (17.302) Standesinitiativen bereits in der Initiative des Kantons Jura enthalten sind und da der Ständerat in einer früheren Phase jenen keine Folge gegeben hat, hat die Kommission aus Effizienzgründen mit 11 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, ihnen ebenfalls keine Folge zu geben. Für die Umsetzung der Standesinitiative Jura hat die Kommission oder die Kommission des Ständerates – je nach Zuweisung durch die Ratsbüros – nun gut zwei Jahre Zeit.
Die Frage, ob eine
Postbank direkt Kredite und Hypotheken vergeben darf, war bei der Totalrevision der Postgesetzgebung 2010 eine der am stärksten umstrittenen Fragen im Parlament. Der Bundesrat und die Mehrheit der beiden Räte sprachen sich für das heute geltende Kredit- und Hypothekarverbot aus. Bundesrätin Doris Leuthard erläuterte nun vor der Kommission, wie sich die Rahmenbedingungen am Finanzmarkt geändert haben und warum der Bundesrat am 5. September 2018 sich grundsätzlich für einen Strategiewechsel in dieser Frage ausgesprochen hat. Die Kommission will das Vorliegen einer Botschaft und eines Gesetzesentwurfs abwarten, bevor sie sich ihrerseits zu dieser Frage positionieren wird.
Vor rund einem Jahr hatte die Kommission der
parlamentarischen Initiative. Rutz Gregor. Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen nicht verunmöglichen (17.462) mit 13 zu 10 Stimmen Folge gegeben. Die KVF des Ständerates stimmte diesem Entscheid allerdings mit 8 zu 5 Stimmen nicht zu. Die KVF-N hatte sich daher nun erneut mit der Initiative zu befassen und beantragt ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Die Mehrheit ist nach wie vor der Ansicht, dass gerade im Hinblick auf die zunehmende Verkehrsbelastung der Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsachsen weiterhin gewährleistet werden soll. Ausserdem stehen Tempo-30-Zonen auf diesen verkehrsorientierten Strassen der Bündelung des Verkehrs entgegen und führen stattdessen zu mehr Lärm und weniger Sicherheit in den Quartieren. Eine Kommissionsminderheit will an der bestehenden Regelung festhalten und sieht in der Forderung der parlamentarischen Initiative einen zu grossen Eingriff in die Kantons- und Gemeindeautonomie. In ihren Augen sollen die Bedürfnisse und unterschiedlichen regionalen sowie örtlichen Gegebenheiten weiterhin berücksichtigt werden können.
Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der
parlamentarischen Initiative. Grin. Strassenverkehrsgesetz. Zurück zu verhältnismässigen Sanktionen, um dramatische Konsequenzen für Beruf und Familie zu verhindern (18.431) Folge gegeben. Sie ist der Ansicht, dass das Strassenverkehrsrecht heute gegenüber Lenkerinnen und Lenkern, die eine leichte oder mittelschwere Widerhandlung begehen, zu streng ist. Die von der Initiative vorgeschlagene Anpassung soll ermöglichen, dass diesen Personen der entzogene Führerausweis früher wiedererteilt werden kann, wenn sie eine Nachschulung absolvieren.
Der
parlamentarischen Initiative. Tuena. Zulassung von allen anerkannten Ärztinnen und Ärzten zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen (17.524) hingegen will die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen keine Folge geben. Die Mehrheit unterstützt die heute geltende Regelung, die von den Ärztinnen und Ärzten, die Fahreignungsabklärungen durchführen, eine entsprechende Ausbildung verlangt. Ihrer Ansicht nach haben diese Bestimmungen zu einer schweizweit einheitlichen Beurteilung und zu einer grösseren Verkehrssicherheit geführt. Die Kommissionsminderheit hingegen will der Initiative Folge geben. Sie ist der Meinung, dass alle zugelassenen Ärztinnen und Ärzte aufgrund ihrer langjährigen Ausbildung in der Lage sind, sämtliche Untersuchungen der medizinischen Mindestanforderungen für Verkehrsteilnehmende vorzunehmen.
Mit der
SRG-Spitze und dem
SSM (Schweizer Syndikat Medienschaffender) hat die Kommission eine
Aussprache zu Standortfragen und Föderalismus geführt. Der Entscheid des SRG-Verwaltungsrates, Radio- und Fernsehproduktion am Standort Zürich zusammenzuführen ist im Parlament auf grosses Unverständnis gestossen. Die Kommission hat von den Argumenten und den Bedenken der Anwesenden Kenntnis genommen. Sie wird voraussichtlich im nächsten Quartal eine ganze Reihe von parlamentarischen Initiativen behandeln, welche die SRG gesetzlich zum Betrieb der Radioproduktion am Standort Bern verpflichten wollen. Der politische Entscheid der Kommission wird damit voraussichtlich im Januar oder Februar 2019 fallen.