Die KVF-N hat im Rahmen der Beratung um die parlamentarische Initiative Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen (22.423) und des Postulatberichts Strategie für eine zukunftsgerichtete Medienförderung jetzt aufgleisen (21.3781) eine breite Diskussion um die Ausgestaltung der aktuellen und zukünftigen Medienförderung geführt.
Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen den Erlassentwurf und Bericht zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.423 definitiv zuhanden des Bundesrates zur Stellungnahme verabschiedet. Die Kommission ist der Ansicht, dass der Ausbau der indirekten Presseförderung als temporäre Übergangsmassnahme zur Sicherstellung der Medienvielfalt notwendig ist. In diesem Sinne hat sie mit 14 zu 11 Stimmen einem Antrag zugestimmt, welcher explizit die Aufhebung der indirekten Presseförderung nach sieben Jahren im Gesetz vorsieht. Gleichzeitig möchte die Kommission aber auch die Zukunft der Medienförderung vorantreiben: In diesem Hinblick hat sie zwei Motionen verabschiedet. Zum einen geht es um die Einführung einer kanal- und geschäftsmodellunabhängigen Förderung elektronischer Medien (15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung) (24.3817) und zum anderen um die Aufhebung der Wettbewerbungsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse (14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen) (24.3818).
Ausserdem hat die KVF-N mit 16 zu 7 Stimmen eine weitere Kommissionsmotion (24.3816) beschlossen, mit welcher der Bundesrat aufgefordert werden soll, dem Parlament eine Revision des Postgesetzes vorzulegen, um den Grundversorgungsauftrag und den Tätigkeitsbereich der Post zu definieren. Bis zum Abschluss einer Gesetzesrevision soll auf Anpassungen der Postverordnung und auf weitere Abbaumassnahmen der Post verzichtet werden.
Weiter hat die Kommission die Beratung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025-2028 (24.045) aufgenommen. Mit dieser Vorlage legt der Bundesrat für die Jahre 2025–2028 die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und die technische Entwicklung der vom Bund finanzierten Bahninfrastruktur der Infrastrukturbetreiberinnen fest. Dazu soll ein Zahlungsrahmen von gut 16 Milliarden Franken bereitgestellt werden. Die KVF-N hat die interessierten Kreise angehört und die Eintretensdebatte geführt. Sie sieht die Notwendigkeit, durch Investitionen in den Substanzerhalt die Qualität des Schweizer Eisenbahnsystems sicherzustellen und ist oppositionslos auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission nimmt die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung mit zusätzlichen Informationen der Verwaltung auf.
Ausserdem hat die Kommission erneut das Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG). Änderung (23.063) behandelt. Nach je einer Beratung im National- und Ständerat verbleiben Differenzen bei zwei Artikeln (Art. 20 und Art. 26b SBBG). Der Ständerat möchte die Finanzierungsinstrumente des Bundes zugunsten der SBB dahingehend gestalten, dass die Vergabe von Tresoreriedarlehen des Bundes zugunsten der SBB nur bis zu einer definierten Obergrenze der in den strategischen Zielen festgehaltenen Nettoverschuldung möglich ist. Darüberhinausgehende Darlehen wären – wie bereits gemäss Vorschlag des Bundesrates – der Schuldenbremse zu unterstellen. Die Mehrheit der KVF-N ist jedoch weiterhin der Ansicht, dass die durch den Systemwechsel der Finanzierungsinstrumente resultierende Konkurrenzsituation mit anderen Bundesausgaben im Hinblick auf das Angebot des öffentlichen Verkehrs nicht wünschenswert ist. Mit 12 zu 11 Stimmen beantragt sie deshalb ihrem Rat, an ihrem Beschluss festzuhalten. Weiter bestand eine Differenz zur Ausschüttung eines einmaligen Kapitalzuschusses (Art. 26b SBBG), da der Ständerat die Ausgabenbremse nicht gelöst hatte. Die KVF-N beantragt ihrem Rat auch in diesem Punkt Festhalten am Beschluss des Nationalrates, welcher einen einmaligen Kapitalzuschuss von 1.15 Milliarden Franken zugunsten der SBB vorsieht (13 zu 12 Stimmen). Die Kommissionsmehrheit möchte damit die finanzielle Situation der SBB nachhaltig stärken.
Weiter hat die KVF-N mit Vertretungen der Kantone und des öffentlichen Verkehrs einen Austausch über die Perspektive BAHN 2050 und die Zukunft des Bahnverkehrs der Schweiz geführt.
Schliesslich hat sich die Kommission von der Verwaltung über die aktuelle Situation des alpenquerenden Verkehrs nach der Sperrung verschiedener Strassen in Folge der Unwetter der vergangenen Tage informieren lassen.