Die Kommission hat mit 18 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Kommissionsmotion 26.3523 «Mitfinanzierung von Sicherheitssystemen für den Schwerverkehr» eingereicht. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Schwerverkehrsabgabengesetz dahingehend zu ändern, dass der Bund die Nachrüstung von Lastwagen, die bereits in Verkehr sind, mit Sicherheitssystemen zu 50 Prozent mitfinanzieren kann. Die Kommission bezweckt damit die Schliessung einer relevanten Sicherheitslücke im Strassenverkehr, was zu weniger Unfällen führen soll.
Weitere Verkehrsthemen
Die KVF-N hat die Motion Poggia 25.4099 beraten, die die Einführung einer Kontrollschildpflicht für Lastenräder und Longtail-Velos verlangt. Mit 18 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat die Motion abzulehnen. Die KVF-N weist darauf hin, dass E-Lastenräder bereits als schwere Motorfahrräder immatrikuliert sind und ein Kontrollschild tragen müssen. Longtail-Velos (für die bislang keine offizielle Definition existiert) hingegen gehören in die Kategorie der Leichtmotorfahrräder (bis zu 25km/h) und sind den Velos gleichgestellt. Eine zusätzliche Kontrollschildpflicht für Longtail-Velos würde nach Ansicht der Kommission das bestehende Kategorisierungssystem, welches erst seit dem 1. Juli 2025 in Kraft ist, grundlegend verändern und zu einem erheblichen administrativen Aufwand führen. Zudem möchte die Kommission die Auswirkungen der neuen Regelungen zunächst abwarten.
Überdies beantragt die Kommission ihrem Rat mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion Broulis 25.4074, welche Führerinnen und Führer von Blaulichtfahrzeugen auf Dienstfahrten oder dringlichen Fahrten durch administrative Sanktionen nicht stärker bestrafen möchte als durch strafrechtliche Sanktionen, anzunehmen. Die Kommission sieht Handlungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen für dringliche Dienstfahrten. Nach Ansicht der Kommission berücksichtigt das geltende Recht die besonderen Einsatzumstände nur unzureichend. Während die strafrechtlichen Bestimmungen angepasst wurden, blieben aus Sicht der Kommission die administrativen Verfahren weitgehend unverändert. Eine Minderheit beantragt die Motion abzulehnen, da sie der Ansicht ist, dass Teile der Motion bereits umgesetzt wurden und eine Gesetzesänderung nicht angezeigt ist, wenn sie lediglich auf einem Einzelurteil beruht, das nach altem Recht gefällt wurde.
Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission der parlamentarischen Initiative Glarner 25.483, welche fordert, dass auf Autobahnen Tempolimiten von 130 km/h und von 100 km/h auf Ausserortsstrassen eingeführt werden, keine Folge gegeben. Nach Ansicht der Kommission haben sich die bisherigen Tempolimiten bewährt. Höhere Geschwindigkeiten würden die Verkehrssicherheit vor allem Ausserorts gefährden und zu mehr Lärm führen. Eine Minderheit beantragt der Initiative Folge zu geben und damit die höheren Geschwindigkeiten, welche vor 1985 galten, wieder einzuführen. Zudem weist sie darauf hin, dass die Tempolimiten keine Pflicht sind, sondern auch nach unten angepasst werden können, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten.
Weitere Beschlüsse
Nachdem der Ständerat die Motion Götte 24.4393 «Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains!» in geänderter Fassung angenommen hat, beantragt die KVF-N ihrem Rat mit 19 zu 6 Stimmen die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen. Sie ist der Ansicht, dass die im ursprünglichen Text vorgesehene Ausweitung einer Identifikationspflicht, welcher der Nationalrat zugestimmt hatte, notwendig ist, um Missbrauch wirksam zu verhindern. Eine Minderheit beantragt, der Änderung des Ständerates zuzustimmen. In diesem Zusammenhang hat die KVF-N auch den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 22.3457 Müller-Altermatt «Abschaltung von betrügerischen Websites. Nationale Koordination bei Internetbetrug» zur Kenntnis genommen.
Weiter hat sich die Kommission mit der Zollabwicklung von Kleinsendungen aus dem Ausland und mit der Gestaltung einer Abgabenregelung beschäftigt. Dafür hat sie die Schweizerische Post AG, den Handelsverband.swiss und TEMU angehört. Ausserdem hat die Kommission die Beratung zur Motion Regazzi 25.4671 «Für eine Gleichbehandlung von schweizerischen Vertreibern. Schluss mit den kommerziellen Vorteilen für ausländische Plattformen» aufgenommen. Sie hat die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt, die sie gemeinsam mit der Motion Regazzi 25.4671 an einer ihrer nächsten Sitzungen beraten wird.
Schliesslich hat sich die Kommission von den SBB über ihre aktuellen und künftigen Herausforderungen im Rahmen des jährlich stattfindenden Austauschs informieren und sich vom BAV über die laufenden Digitalisierungsprojekte ins Bild setzen lassen.