Nach intensiven Diskussionen zum Eintreten sowie zu den Kernpunkten der Vorlage hat die Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, auf den neuen Entwurf des Bundesrates zur Revision des Aktienrechtes einzutreten. Ein Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Vorlage strikt auf die Umsetzung der Abzockerinitiative zu beschränken, wurde mit 10 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommission ist der Ansicht, dass allfällige Anpassungen an der Vorlage im Rahmen der Detailberatung vorgenommen werden sollten. Sie betont die Notwendigkeit, die bereits seit fünfzehn Jahren hängige Revision des Aktienrechts im Interesse der Rechtssicherheit zu einem Abschluss zu bringen. Die Kommission wird sich an ihren nächsten Sitzungen intensiv mit den unterschiedlichen Themenbereichen befassen, welche die Vorlage abdeckt.
Verjährungsrecht soll abgeschrieben werden
Mit 13 zu 11 Stimmen ohne Enthaltung hat die Kommission beschlossen, dem Rat zu beantragen, die Vorlage zur Revision des Verjährungsrechts (13.100) abzuschreiben. Die Kommission ist der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Verjährungsrechts nicht mehr erforderlich ist, nachdem die Arbeiten zum Runden Tisch Asbest im März 2017 mit der Gründung der Stiftung «Entschädigungsfonds für Asbestopfer» erfolgreich beendet werden konnten. Die Stiftungslösung der Asbestproblematik hält die Kommission für ausreichend und angemessen. Auf gleich lautenden Antrag der zuständigen vorberatenden Kommissionen können die Räte einen Erlassentwurf während der Differenzbereinigung abschreiben. Die Rechtskommission des Ständerates wird voraussichtlich im Verlauf des kommenden Quartals den Antrag auf Abschreibung beraten.
Organisatorische Anpassungen am Bundespatentgericht
Die Kommission hat einen Erlassentwurf erarbeitet, mit dem sie diverse kleinere Anpassungen im Bundespatentgerichtsgesetz vorschlägt, welche das gute Funktionieren und die Effizienz dieses erstinstanzlichen Fachgerichts sicherstellen sollen (16.478 n Pa.Iv. RK-NR. Bundesgesetz über das Bundespatentgericht. Verschiedene organisatorische Änderungen). Gewisse Aufgaben, die heute ausschliesslich von juristisch ausgebildeten Mitgliedern des Gerichts vorgenommen werden können, sollen zukünftig auch von hauptamtlichen Mitgliedern des Gerichts mit einer technischen Ausbildung wahrgenommen werden (Vizepräsidium, Entscheide als Einzelrichterin oder Einzelrichter oder Prozessleitung). Die Möglichkeit der Delegation von gewissen Instruktionshandlungen an Gerichtschreiberinnen oder Gerichtsschreiber lehnt die Kommission dagegen mit 20 zu 5 Stimmen ab. Die Kommission wird jetzt einen erläuternden Bericht ausarbeiten, das Projekt anschliessend publizieren und dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreiten.
Nein zum Verbot der gleichzeitigen Tätigkeit als Prozess- und Geschäftsanwalt
Die Kommission hat sich mit der parlamentarischen Initiative 16.433 befasst, welche eine klare Unterscheidung fordert zwischen Prozessanwältinnen und -anwälten, die als Rechtsvertreterinnen und -vertreter vor Gericht auftreten dürfen und dem Berufsgeheimnis unterstehen, und Geschäftsanwältinnen und -anwälten, für die weder das eine noch das andere gelten soll. Die gleichzeitige Ausübung beider Tätigkeiten soll unter Strafe gestellt werden. Die Kommission beantragt mit 18 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Sie erachtet das Initiativanliegen als zu vage und nur schwer beziehungsweise nicht umsetzbar. Sie verweist ausserdem darauf, dass das klar geregelte und einen der Grundpfeiler des Rechtsstaats darstellende Berufsgeheimnis dem Schutz der Klientinnen und Klienten dient und nicht jenem des Anwalts oder der Anwältin. In den Augen der Minderheit hingegen sollte das Initiativanliegen eingehender geprüft und der Rechtsrahmen so angepasst werden, dass der Anwaltsstatus nicht für Geldwäscherei missbraucht werden kann.
Ausführungsverordnungen zum totalrevidierten BÜPF
Die Kommission wurde zu den Entwürfen der Ausführungsverordnungen zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) gemäss Art. 151 Parlamentsgesetz konsultiert. Es wurden diverse kritische Punkte angesprochen. Die meisten Bedenken der Kommission konnten im Rahmen der Aussprache ausgeräumt werden.
Die Kommission hat am 31. August und 1. September 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean Christophe Schwaab (SP, VD) in Cully getagt.