Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt die Annahme einer Motion, die verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten die codierenden DNA-Abschnitte auswerten können, um so die persönlichen Eigenschaften eines Täters festzustellen.

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion 15.4150 von Nationalrat Vitali (Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger) anzunehmen. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es der Strafverfolgungsbehörde ermöglichen, Täter von schweren Verbrechen wie Mord oder Vergewaltigung gezielter zu verfolgen, indem die codierenden DNA-Abschnitte zur Feststellung der persönlichen Eigenschaften (z.B. Augen- und Haarfarbe) ausgewertet werden. Die Kommission ist der Meinung, dass sich damit die Strafverfolgung verbessern liesse. Sie weist darauf hin, dass der Bundesrat diese Methode schon einmal vorgesehen hatte, doch seien damals die technischen und wissenschaftlichen Kenntnisse noch ungenügend gewesen. Inzwischen sind auf diesem Gebiet Fortschritte erzielt worden und es wäre in den Augen der Kommission sinnvoll, dieses Verfahren einzuführen, dies umso mehr, als es nur bei schweren Straftaten wie Mord und Vergewaltigung angewendet würde. Der Nationalrat hat diese Motion in der Frühjahrssession 2016 bereits angenommen.

Zur Frage der zukünftigen Ausgestaltung der eidgenössischen Stiftungsaufsicht

Die Kommission hat sich mit dem Projekt zu einem Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESAG) befasst, das der Bundesrat den Räten im Rahmen der Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 (16.045 s) unterbreitet hat. Sie hat Vertreter der Fachverbände ProFonds und Swissfoundations sowie einer kantonalen Stiftungsaufsicht angehört. Die Kommission wird ihre Beratungen an einer ihrer nächsten Sitzungen weiterführen.

Kein weiterer Tatbestand für eine lebenslange Verwahrung

Die Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der parlamentarischen Initiative 15.494 von Nationalrätin Amaudruz (Lebenslängliche Verwahrung) keine Folge zu geben. Damit spricht sie sich gegen den Beschluss ihrer Schwesterkommission aus, die der Initiative im August Folge gegeben hatte. Die Initiative verlangt, die Schändung (Art. 191 StGB) als Tatbestand für eine lebenslängliche Verwahrung vorzusehen. Die Kommission ist der Meinung, die Einführung eines neuen Tatbestands bringe der Praxis nichts und wirke sich nicht auf die Anzahl der lebenslangen Verwahrungen aus. Sie betont, dass es wichtig ist, aufgrund eines allgemeinen Bedarfs und nicht aufgrund bestimmter Einzelfälle gesetzgeberisch tätig zu werden.

Viele offene Fragen rund um das Berufsverbot für Pädophile

Die Kommission hat an ihrer letzten Sitzung Anhörungen zur Umsetzung der Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» durchgeführt (16.048 s) und dabei festgestellt, dass die Umsetzungsvorlage viele Fragen aufwirft. Sie hat sich deshalb von der Verwaltung zu diversen Aspekten der Vorlage näher informieren lassen. Sie wird an einer ihrer nächsten Sitzungen über das Eintreten entscheiden.

 

Die Kommission hat am 14. November 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Fabio Abate (FDP, TI) in Bern getagt.