Die Rechtskommission des Ständerates hat einstimmig beschlossen der parlamentarischen Initiative 16.421 (n Pa.Iv. Nidegger. Fall Perinçek gegen die Schweiz. Artikel 261bis StGB soll mit den Menschenrechten vereinbar sein) keine Folge zu geben und hat damit dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, welche der Initiative Folge gab, keine Zustimmung erteilt.

​Die Initiative 16.421 sieht vor, die Leugnung des Völkermords im vierten Absatz der Antirassismus-Strafnorm (Artikel 261bis Absatz 4 Strafgesetzbuch (StGB)) entweder ganz zu streichen oder so zu präzisieren sei, dass der Völkermord von einem zuständigen internationalen Gerichtshof anerkannt werden muss. Die Initiative nimmt Bezug auf das Urteil Perinçek des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 15. Oktober 2015, mit welchem die Schweiz bei der Anwendung von Artikel 261bis Absatz 4 StGB wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt wurde. Die Kommission hält fest, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil nicht zum Schluss gekommen ist, dass die Kriminalisierung der Leugnung des Völkermords in Artikel 261bis Absatz 4 StGB als solches ein Problem darstellt, sondern dass die Bestimmung im konkreten Fall vom Bundesgericht falsch angewendet wurde. Der Tatbestand der Bestimmung verlangt nämlich nicht nur die Leugnung eines Völkermords an sich, sondern gleichzeitig einen Diskriminierungsvorsatz und einen diskriminierenden Beweggrund, die im Fall Perinçek nicht nachgewiesen werden konnten. Aus diesem Grund hält es die Kommission nicht für angezeigt, Artikel 261bis Absatz 4 StGB grundsätzlich in Frage zu stellen. Vielmehr zeige das Urteil, dass der schweizerische Gesetzgeber beim Ausgleich zwischen der Meinungsfreiheit und dem strafrechtlichen Abwehrdispositiv gegen Rassendiskriminierung in Artikel 261bis StGB eine gute Hand gehabt hat, indem die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Antirassismus-Strafnorm nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Die Initiative geht zurück in die Rechtskommission des Nationalrates.

Prüfung weiterer Varianten zur Anpassung der Richterlöhne

Die Kommission hat sich ferner mit dem Entwurf zur Änderung der Richterverordnung (Pa.Iv. 16.400 n) befasst, mit dem die Lohnunterschiede zwischen neugewählten Richterinnen und Richtern und ihren Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger im Amt sind, beseitigt werden sollen. Der vom Nationalrat am 12. Juni 2017 angenommene Entwurf der RK-N sieht die Einführung eines Einheitslohns für die ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, die hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes vor. Dieser Lohn würde jedoch abhängig vom Alter einerseits und von der Berufserfahrung andererseits gekürzt. Die Kommission hat mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Beratung des Entwurfs vorerst auszusetzen, um weitere Alternativvarianten in Erwägung zu ziehen. Sie möchte vor allem auch das Modell eines Einheitslohns prüfen, das dem Umstand besser Rechnung trägt, dass es sich bei den Mitgliedern des Gerichts um gewählte Magistratspersonen handelt.

Handlungsbedarf im internationalen Schuldbetreibungs- und Konkursrechts anerkannt

Im Rahmen der Vorberatung der Vorlage 17.038 s (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. 11. Kapitel: Konkurs und Nachlassvertrag) hat die Kommission verschiedene Experten angehört. Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Sie wird sich an einer ihrer nächsten Sitzungen im Rahmen der Detailberatung vertieft mit den einzelnen Aspekten befassen.

Ausführungsverordnungen zum totalrevidierten BÜPF

Die Kommission wurde zu den Entwürfen der Ausführungsverordnungen zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) gemäss Art. 151 Parlamentsgesetz konsultiert. Die Kommission übermittelt dem Bundesrat die Empfehlung, dass er eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe einsetzen soll, welche alle betroffenen Stakeholder einbezieht und sich vor der nächsten Gebührenrevision ergebnisoffen mit einer neuen Gebührenordnung befasst. Die Kommission empfiehlt, dass sich die Arbeitsgruppe dabei insbesondere mit der Frage beschäftigen soll, wie sichergestellt werden kann, dass die Gebührenordnung nicht die sicherheitspolitischen Zielsetzungen des BÜPF in Frage stellt.

Die Kommission hat am 7. September 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Fabio Abate (FDP, TI) in Bern getagt.