Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates erachtet ein schärferes Vorgehen gegen die Schusswaffengewalt, gegen die Serienkriminalität im Bereich der Vermögensdelikte sowie gegen das organisierte Verbrechen für dringend geboten und unterstützt entsprechende Initiativen und Motionen des Nationalrats.

Die Kommission hat die parlamentarischen Initiativen Jaccoud 25.461 «Prävention von Schusswaffentötungen in Partnerschaften» und Wyssmann 25.476 «Angst und Elend in Solothurn: Serien-Kriminalität ist kein Kavaliersdelikt» vorgeprüft. Die Kommission erachtet das Vorhandensein von Schusswaffen bei Konflikten im häuslichen Bereich als erhebliche Gefahr. Sie befürwortet deshalb eine Präzisierung der gesetzlichen Grundlagen, um das Risiko tödlicher Gewalteskalationen zu verringern. Sie stimmte der Initiative 25.461 mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Auch bei der Bekämpfung serieller Vermögensdelikte wie Diebstahl und Raub sieht die Kommission Handlungsbedarf. Die bestehenden Möglichkeiten, weitere Straftaten durch bekannte Serientäterinnen und Serientäter zu verhindern, erachtet sie als unzureichend. Sie stimmte der Initiative 25.476 mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Nachdem die RK-N beiden Initiativen bereits Folge gegeben hat, ist sie nun beauftragt, entsprechende Vorlagen auszuarbeiten. Weiter hat die Kommission die in der Frühjahrssession vom Nationalrat angenommene Motion Kamerzin 25.4889 «Modernisierung der Schweizer Gesetzgebung zur wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität» vorberaten. Die Motion verlangt Vorschläge zur Modernisierung der Gesetzgebung im Bereich der organisierten Kriminalität vorzulegen. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, die Motion anzunehmen.

Punktuelle Anpassungen im Bere​​ich der Landesverweisung

Die Kommission hat drei Motionen beraten, die eine Verschärfung der Bestimmungen zur Landesverweisung verlangen. Sie sieht insbesondere beim konsequenten Vollzug und im Umgang mit schweren Straftaten Handlungsbedarf und spricht sich deshalb für gezielte Anpassungen aus. So beantragt die Kommission, die ersten beiden Punkte der Motion 24.4507 der FDP-Liberalen Fraktion mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beziehungsweise mit 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten anzunehmen. Diese zielen auf die automatische Rückführung von Drittstaatsangehörigen nach schweren oder wiederholten Straftaten ohne erneute Prüfung der Asylgründe sowie auf eine einheitliche Vollzugs- und Gerichtspraxis ab. Hingegen lehnt die Kommission eine stärkere Anlehnung an das EU-Modell ab (Punkt 3: 4 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen). Eine Minderheit lehnt auch die ersten beiden Punkte der Motion ab. Die Motion Friedli 25.4637, die eine obligatorische Landesverweisung bei sämtlichen Offizialdelikten im Bereich der häuslichen Gewalt fordert, beantragt die Kommission zur Ablehnung (7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Die Beratung der Motion 26.3516 der RK-N, die dem Vollzug der obligatorischen Landesverweisung Vorrang vor stationären therapeutischen Massnahmen einräumen will, hat die Kommission sistiert und die Verwaltung beauftragt, ihr genauere Daten zur Thematik des Sanktionenvollzugs im Zusammenhang mit der Landesverweisung vorzulegen.

Zudem hat sich die Kommission im Rahmen der parlamentarischen Initiative 26.405 «Verfahren der Landesverweisungen vereinfachen» über den Stand der Arbeiten zum Postulat Schmid 25.3394 «Strafjustiz entlasten. Landesverweisungen den Migrationsbehörden übertragen?» informieren lassen.

Weitere Beschl​​üsse

  • Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, das Abkommen über Rechtshilfe in Strafsachen sowie den dazugehörenden Briefwechsel zwischen der Schweiz und Singapur zu genehmigen (26.061). Mit dem Abkommen soll die Zusammenarbeit in Strafsachen mit Singapur verbessert und dabei namentlich die Differenzen der unterschiedlichen Rechtssysteme, die die Zusammenarbeit bislang erschwerten, minimiert werden.
  • Die Kommission hat die Detailberatung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (25.079) aufgenommen und der Verwaltung im Hinblick auf eine nächste Sitzung weitere Abklärungsaufträge erteilt.
  • Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der Motion Maret 25.4556 «Rahmengesetz für den Schutz vor häuslicher Gewalt. Schutz, Prävention und Ahndung verbindlich regeln» in der vom Nationalrat geänderten Fassung zuzustimmen. Die Kommission bevorzugt damit die vom Nationalrat beschlossene Präzisierung gegenüber der ursprünglichen Fassung der Motion. Diese Präzisierung sieht vor, dass das neue Rahmengesetz neben dem Schutz vor häuslicher Gewalt auch den Schutz vor sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt umfassen soll.
  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 Stimmen zu 3 bei 1 Enthaltung, die Motion de Quattro (25.3062) abzulehnen, welche die Verankerung des Begriffs der Zwangskontrolle im Straf- und Zivilgesetzbuch fordert. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieser Begriff den Anforderungen des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots nicht entspricht. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.
  • In der gemeinsamen Beratung der Motion Streiff (20.3630) und den sieben gleichlautenden Motionen aus dem Nationalrat zum Straftatbestand des Menschenhandels (Motionen 24.4432 bis 24.4438) hat die Kommission entschieden, die Motionen zu sistieren und die Verwaltung beauftragt, in einem Zusatzbericht zu präzisieren, inwieweit die festgestellten Probleme bei der Bekämpfung der Arbeitsausbeutung und des Menschenhandels mit einer Änderung der strafrechtlichen Bestimmung gelöst werden können. Sie wird sich an einer ihrer nächsten Sitzungen erneut mit den Motionen befassen.
  • Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die drei Motionen Wasserfallen (25.4581), Flach (25.4711) und Weber (25.4728) abzulehnen, weil die gleichlautenden Motionen Gössi (25.4593), Moser (25.4640) und Moser (25.4718) bereits in beiden Räten angenommen und dem Bundesrat überwiesen wurden.

Die Kommission hat am 19./20. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Beat Jans in Bern getagt.

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