Um die Schweiz besser auf künftige Gesundheitskrisen unterschiedlicher Ausprägung vorzubereiten, ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) auf die Teilrevision des Epidemiengesetzes eingetreten. Das Epidemiengesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten aller Art. Die Kommission wird die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie und deren Aufarbeitung in ihre Beratungen einfliessen lassen.

Mit 17 zu 8 Stimmen ist die Kommission auf die Teilrevision des Epidemiengesetzes (25.069) eingetreten. Die vorliegende Revision basiert unter anderem auf den Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie und klärt die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen für künftige Gesundheitskrisen. Zudem soll sie die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen stärken und die Nutzung neuer technischer Möglichkeiten zur Erkennung und Überwachung von Krankheiten erleichtern. Der Ständerat hat den Entwurf des Bundesrates in der vergangenen Herbstsession in diversen Punkten angepasst. Insbesondere hat er die Voraussetzungen für eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit präzisiert und den Einbezug der Sozialpartner, Fachorganisationen und Leistungserbringer gestärkt. Weiter hat er die bereits geltenden Rahmenbedingungen für ein Impfobligatorium aus der Verordnung ins Gesetz übernommen und leicht geschärft. Zusätzlich hat er auch verbindliche Entschädigungen für Unternehmen in die Vorlage aufgenommen.

Die SGK-N nimmt Kenntnis von den vielseitigen, laufenden und abgeschlossenen Evaluationen und Studien in Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie, insbesondere durch die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte. Sie betont, dass eine nächste Pandemie anders sein wird. Für die Revision des Epidemiengesetzes müssen daher allgemeine Schlüsse aus der Pandemie gezogen, zusätzlich jedoch alle Arten von übertragbaren Krankheiten und möglichen Epidemien abgedeckt werden. Zwei Minderheiten beantragen dem Nationalrat, die Beratungen bis zum Vorliegen des Berichts in Erfüllung des Po. Noser «Unabhängige Aufarbeitung der Corona-Krise nach Public-Health-Grundsätzen» (23.3675) zu sistieren oder die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen. Beide Anträge wurden in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Kommission hat die Verwaltung mit diversen Abklärungen beauftragt und wird die Detailberatung zur Vorlage an ihrer nächsten Sitzung aufnehmen.

Kommission verabschiedet ihren Entwurf zur Erhöhung der Familienzulagen

Nachdem der Nationalrat die Abschreibung der pa. Iv. Jost «Starke Familien durch angepasste Zulagen» (23.406) abgelehnt hatte, hat die SGK-N mit 12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen ihren Entwurf zur Umsetzung dieser Initiative verabschiedet. In der Detailberatung hat sie keine Änderung am Vernehmlassungsentwurf vorgenommen.

Mit der Vorlage sollen die Mindestansätze der bundesrechtlichen Familienzulagen angehoben werden, um so die Kaufkraft von Familien zu stärken. Die Kommission beantragt, den Mindestansatz der Kinderzulage auf 250 Franken und den Mindestansatz für die Ausbildungszulage auf 300 Franken festzusetzen. Nur einige Kantone richten bereits entsprechende oder höhere Familienzulagen aus, weshalb die Mehrheit der Kantone ihre Praxis anpassen müsste.

Nun ist es am Bundesrat, Stellung zu nehmen. Danach geht der Entwurf in den Nationalrat.

Krankenversicherung: Mit verschiedenen Massnahmen die Kosten für die Mittel und Gegenstände senken

Die Kommission hat die Beratung der Änderung des KVG zur Vergütung von im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gekauften Mitteln und Gegenständen (26.060) aufgenommen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass künftig gewisse, von der versicherten Person im EWR gekauften Mittel und Gegenstände von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. So soll die Vergütung für einfach anwendbare Verbrauchsmaterialien erlaubt werden, die keine individuelle Beratung oder Reparaturen benötigen. Diese Materialien machen etwa die Hälfte der Kosten im Bereich Mittel und Gegenstände aus. Die Kommission sieht in der vorgeschlagenen Änderung vor allem einen Vorteil für die Patientinnen und Patienten. Ausserdem erhofft sie sich, dass der Kostendruck im Inland steigen würde. Bevor sie über die Vorlage entscheidet, möchte sie jedoch deren Auswirkungen quantifiziert haben. Sie hat die Verwaltung mit entsprechenden Abklärungen beauftragt und wird die Beratungen im ersten Quartal 2027 wieder aufnehmen.

Den Einkauf von Verbrauchsmaterialien im Ausland sieht die Kommission nur als einen Hebel, um die Kostenentwicklung in diesem Bereich einzudämmen. Sie hat deshalb einstimmig die Mo. «Kostendämpfung bei der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) verbindlich umsetzen» (26.4715) eingereicht. Sie will damit den Bundesrat beauftragen, die Höchstvergütungsbeträge einem regelmässigen Monitoring zu unterziehen. Weiter soll die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Produkten geprüft werden, die für einen grossen Teil der Kosten verantwortlich sind. Um detaillierte Daten zu erhalten, soll der Bundesrat die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen ausarbeiten. Schliesslich hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, einen Vergleich über die im Ausland angewendeten Systeme zur Vergütung von Mitteln und Gegenständen zu erstellen.

Auffangeinrichtung BVG: Verlängerung des Rechts zur Anlage von Guthaben bei der Finanzverwaltung

Einstimmig hat die Kommission eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (26.068) in der Gesamtabstimmung angenommen, gemäss der die Auffangeinrichtung BVG weiterhin berechtigt sein soll, Freizügigkeitsvorsorgeguthaben bis zu einem Gesamtbetrag von 10 Milliarden Franken zinslos bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung anzulegen. Angesichts der Marktfluktuationen und des niedrigen Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist sie einverstanden, diese Regelung um sechs Jahre zu verlängern. Voraussetzung für deren Anwendung ist allerdings, dass der Deckungsgrad der Auffangeinrichtung im Freizügigkeitsbereich unter 103 Prozent liegt und der Leitzins der SNB 0 Prozent oder tiefer ist.

Diese Anlagemöglichkeit wurde der Auffangeinrichtung im September 2020 aufgrund der Negativzinsen eingeräumt, wurde vom Parlament im Jahr 2023 verlängert und läuft im September 2027 aus.

Mehr Transparenz und Kontrolle hinsichtlich der Weitergabe von Vergünstigungen im Bereich der OKP

Die Kommission hat eine Vertretung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu deren Bericht vom 12. August 2026 über die Prüfung der Aufsicht im Bereich Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht von Vergünstigungen bei der Medikamentenabgabe angehört. Laut dem Bericht wird der im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verankerte Grundsatz, wonach die Leistungserbringer die erhaltenen Rabatte und Vergünstigungen an die Versicherten und die Versicherer weiterzugeben haben, nicht systematisch angewendet und ist die Aufsicht durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in diesem Bereich unzureichend. Die Kommission teilt diese Auffassung und bedauert insbesondere das Fehlen von Daten, anhand von denen die Umsetzung dieses Grundsatzes genau quantifiziert und wirksam kontrolliert werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass sich das BAG zur Umsetzung der Empfehlungen der EFK verpflichtet hat, und betont, wie wichtig es ist, die Aufsicht in diesem Bereich zu verstärken. In Anbetracht des kontinuierlichen Prämienanstiegs ist eine verstärkte Aufsicht unerlässlich, um die tatsächliche Weitergabe der erhaltenen Rabatte und Vergünstigungen sicherzustellen und dadurch die Kosten einzudämmen sowie die finanzielle Belastung der Versicherten zu reduzieren.

Um den laufenden Massnahmen Nachdruck zu verleihen, hat die Kommission mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Mo. «Rabatte und Vergünstigungen in der OKP: Transparenz, Kontrolle und Weitergabe an die Versicherten» (26.4711) eingereicht. Mit dieser soll der Bundesrat beauftragt werden, ein umfassendes und kohärentes Dispositiv auszuarbeiten, das gewährleistet, dass alle Vergünstigungen tatsächlich weitergegeben werden. Unter anderem sollen Daten zur systematischen Nachverfolgung der erhaltenen Vergünstigungen gesammelt und allfällige Rechtslücken, dank derer sich gewisse Akteurinnen und Akteure der Weitergabepflicht entziehen, geschlossen werden.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat einstimmig der pa. Iv. Marti «Vorsorgemöglichkeiten für Selbständige stärken» (25.494) Folge gegeben. Sie anerkennt die Notwendigkeit, die Versicherungsmöglichkeiten von Selbstständigerwerbenden zu erweitern. Aktuell können sich Selbstständigerwerbende entweder bei der Vorsorgeeinrichtung ihrer Angestellten oder bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufsverbandes versichern. Ist beides nicht möglich, bleibt nur die Auffangeinrichtung. Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen schränken somit insbesondere die Vorsorgemöglichkeiten von Selbstständigerwerbenden ohne eigenes Personal ein.

Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der pa. Iv. Docourt «Ausbildungszulagen. Anpassung an die heutigen Gegebenheiten» (25.496) keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit verweist darauf, dass die vorgeschlagene Änderung nur eine kleine Minderheit der Schülerinnen und Schüler betrifft und dass die Kantone schon die Möglichkeit haben, grosszügigere Lösungen vorzusehen für unter Fünfzehnjährige, die bereits eine Ausbildung auf Sekundarstufe II begonnen haben. Zudem würde eine Altersgrenze von 14 Jahren zu Mehrkosten bei den ins Ausland entrichteten Zulagen führen.

Ohne Gegenantrag hat die Kommission das Po. «Ursachen des starken Anstiegs psychisch bedingter IV-Renten bei jungen Erwachsenen untersuchen» (26.4714) eingereicht. Sie will damit die Datengrundlagen zur und das Verständnis der Verschlechterung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie deren Auswirkung auf die IV verbessern – über die für nächstes Jahr geplante Integrationsreform in der IV hinaus.

Schliesslich liess sich die Kommission von der Verwaltung über den Stand des Programms zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) informieren.

Die Kommission tagte am 29. und 30. Oktober 2026 in Bern unter der Leitung von Nationalrätin Regine Sauter (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.

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