Nachdem die SiK-N am 11. Oktober 2026 ihre Beratungen über die Finanzierung der Rüstungsausgaben aufgenommen hatte, trat sie nun nach Klärung verschiedener Fragen, namentlich auch zur Vereinbarkeit des Fonds mit der Schuldenbremse, sowie nach Prüfung eines Mitberichts der Finanzkommission des Nationalrates mit 17 zu 8 Stimmen auf die Vorlage 26.051 ein. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, dass eine zusätzliche Finanzierung für die Beschaffungen der Armee angesichts der sich verschlechternden globalen Sicherheitslage und der daraus entstehenden Risiken für die Schweiz unabdingbar und dringend ist. Die Minderheit ist der Auffassung, dass vor der Schaffung eines solchen Fonds die notwendigen Lehren aus den Problemen vergangener und aktueller Rüstungsbeschaffungen zu ziehen seien, die Vorlage weit über die bereits beschlossene Erhöhung der Sicherheitsausgaben auf 1% des BIP hinausgehe und mehr Rüstungsgüter nicht zwingend zu mehr Sicherheit führe.
Nach Behandlung der über 40 Anträge beantragt die SiK-N ihrem Rat, sich dem Ständerat in Bezug auf die Schaffung eines Sicherheits- und Verteidigungsfonds mit einer Laufzeit von 18 Jahren und einem Gesamtvolumen von 24 Milliarden Franken anzuschliessen. Entschieden lehnt die SiK-N indes eine Finanzierung des Fonds über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) ab, da sie eine solche Erhöhung als nicht mehrheitsfähig erachtet. Dieser Fonds soll gemäss SiK-N wie folgt finanziert werden:
- aus einem Drittel der nicht ausgeschöpften Voranschlagskredite des Bundes (ca. 330 Mio. pro Jahr)
- aus Einsparungen bei den Bundesausgaben, und zwar bei der Internationalen Zusammenarbeit (IZA) von 200 Millionen Franken pro Jahr;
- aus einer zweckgebundenen Einlage von 400 Millionen Franken pro Jahr aus den bestehenden MWST-Einnahmen;
- aus einem Teil des Kantonsanteils an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer (400 Mio.).
Schliesslich beantragt die Kommission, dass die Verschuldung des Fonds durch Tresoreriedarlehen insgesamt höchstens 6 Milliarden und nicht wie vom Ständerat vorgesehen 12 Milliarden betragen können. Entsprechend soll dieser Höchstbetrag ab dem achten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes jährlich um 600 Millionen statt 1,2 Milliarden reduziert werden. Sämtliche weiteren Anträge wurden abgelehnt. Schliesslich wurden fünf Anträge, welche die Vorlage an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückweisen wollten, ebenfalls abgelehnt, vier davon mit 17 zu 8 Stimmen und einer mit 16 zu 9 Stimmen.
In der Gesamtabstimmung hat die SiK-N dieses Finanzierungskonzept, das formell in einen Entwurf 3 «Sicherheitsfondsgesetz» sowie einen Entwurf 4 «Bundesbeschluss über die Finanzierung der Armee in den Jahren 2028-2045» gegliedert ist, mit jeweils 15 zu 9 Stimmen angenommen. Dabei hat Kommission mit 12 zu 2 Stimmen bei 11 Enthaltungen präzisiert, dass Entwurf 4 nur Geltung erlangt, sofern das Sicherheitsfondsgesetz in Kraft tritt. Die Kommissionsmehrheit erachtet dieses Konzept als konkrete und finanzpolitisch tragfähige Alternative zur Finanzierung des Fonds, die keine MWST-Erhöhung erfordert. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass dieses Finanzierungskonzept den Druck auf die nicht gebundenen Ausgaben des Bundes stark erhöht und auch bei den Kantonen Widerstand erzeugen wird. Insbesondere lehnt sie auch eine Kürzung bei der IZA ab.
Die Vorlage wird in der Wintersession im Nationalrat behandelt werden.
Erhöhung der Beteiligung am europäischen Fonds für Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI)
Die SiK-N beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, den Notenaustausch zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zu genehmigen (26.048). Da die EU den BMVI-Fonds um eine Milliarde Euro aufgestockt hat, erhöht sich auch der Schweizer Beitrag bis 2027. Nach neusten Schätzungen des EJPD wird die Erhöhung des Schweizer Beitrags nun voraussichtlich rund 4 Millionen Franken betragen, statt wie ursprünglich prognostiziert 23 Millionen Franken. Die Kommissionsmehrheit erachtet eine Erhöhung der Beteiligung der Schweiz am BMVI-Fonds als sinnvoll und notwendig und sieht darin auch ein Zeichen der Solidarität, da dieser Fonds jene Schengen-Staaten unterstützt, bei welchen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen anfallen. Die Minderheit lehnt die Erhöhung des Schweizer Beitrags ab. Sie erachtet die Schengen-Aussengrenze als zu durchlässig und würde es vorziehen, die zusätzlichen Mittel für die Aufstockung der Schweizer Grenzwache zu verwenden.
Das Geschäft wird voraussichtlich in der Wintersession im Nationalrat behandelt.
Schaffung einer Meldestelle für Drohnensichtungen bei militärischer und kritischer Infrastruktur
Mit 15 zu 9 Stimmen reicht die SiK-N eine Motion (26.4716) ein, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, eine zentrale nationale Meldestelle für Drohnensichtungen in der Nähe militärischer und kritischer Infrastrukturen zu schaffen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass angesichts der sich häufenden Drohnensichtungen in sensiblen Gebieten dringender Handlungs- sowie Koordinationsbedarf zwischen den involvierten Stellen besteht. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass eine solche Meldestelle einen unnötigen bürokratischen und personellen Mehraufwand zur Folge haben würde. Die Feststellung von sicherheitsrelevanten Drohnenaktivitäten soll durch bereits bestehende Gefässe erfolgen.
Ablehnung des Verbots der «Antifa» Bewegung
Die Kommission befasste sich ausserdem mit einem möglichen Verbot der «Antifa» Bewegung. Mit 24 gegen 0 Stimmen und 1 Enthaltung empfiehlt sie dem Rat die Ablehnung der Motionen 25.4602 Quadri, 25.4724 Burgherr und des Postulates 25.4470 Glarner, mit denen der Bundesrat beauftragt werden soll, die «Antifa» Bewegung zu verbieten, oder ein solches Verbot zu prüfen. Die Kommission unterstützt die strenge Kontrolle von gewalttätigem Extremismus im Rahmen der NDG-Revision. Da die «Antifa» jedoch ein breites Spektrum an Ansichten und unterschiedlichen Aktionsformen umfasst, von denen nicht alle gewalttätig sind, erscheint ein Verbot rechtlich nicht haltbar.
Berücksichtigung von Abhängigkeitsrisiken bei der Vergabe kritischer digitaler Aufträge
Mit 16 zu 5 Stimmen und 2 Enthaltungen hat die SiK-N eine Kommissionsmotion (26.4717) eingereicht, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, operative Massnahmen umzusetzen, sodass die Risiken technologischer, operativer und rechtlicher Abhängigkeiten, welche die Handlungsfähigkeit des Staates beeinträchtigen könnten, systematisch in die Vergabekriterien digitaler Aufträge zu integrieren. Die Kommission anerkennt, dass digitale Abhängigkeiten nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Risiko darstellen, sondern zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden sind, und erachtet aus diesen Gründen die Motion als zweckmässig.
Die SiK-N liess sich zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informieren.
Die Kommission hat am 2. und 3. November 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP, VD) und teils in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister, sowie des Vorstehers des EJPD, Bundesrat Beat Jans, in Bern getagt.