Im Rahmen der Detailberatung beantragt sie einstimmig, die beiden durch den Nationalrat beschlossenen Änderungen abzulehnen. Zum einen schafft die Version des Nationalrates bei Artikel 15 Unklarheiten, wodurch die SiK-S die Version des Bundesrates begrüsst, welche klar festhält, dass der Bund nur ergänzend Vorräte anlegt, falls dies den von der Lagerpflicht betroffenen Unternehmen insbesondere aus wirtschaftlichen, logistischen oder technischen Gründen nicht möglich ist. Zum anderen möchte die Kommission die Erhebung von Garantiefondsbeiträgen auf Speisereis ermöglichen, damit eine Gleichbehandlung von Importen und inländischer Produktion sichergestellt ist (Art. 16 und 21). Ein Antrag, der den Zeitpunkt zur Ergreifung von wirtschaftlichen Interventionsmassnahmen durch den Bundesrat zur Verhinderung einer bevorstehenden schweren Mangellage flexibilisieren wollte, sowie ein Antrag, der die Möglichkeit, Beiträge an den Garantiefonds zu erheben, auf die gesamte inländische Produktion (Lebensmittel, Futtermittel, Saatgut und inländische Pflanzen) ausweiten wollte, wurden jeweils mit 11 zu 2 Stimmen abgelehnt.
Die Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes soll die Versorgungssicherheit mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen stärken, die generelle Funktionsweise der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) verbessern und das rechtzeitige Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung von schweren Mangellagen gewährleisten. Der Ständerat wird das Geschäft voraussichtlich in der Sommersession behandeln.
Cybersicherheit erhöhen
Die SiK-S beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion 25.4715 anzunehmen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Meldepflichten und -verfahren im Bereich der Cybersicherheit für Unternehmen zu harmonisieren, um eine möglichst einfache Anwendung zu gewährleisten. Die Kommission sieht vor dem Hintergrund der wachsenden Bedrohungen der Cybersicherheit Handlungsbedarf und erachtet insbesondere die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen als wichtig. Zudem misst sie auch einer Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen in diesem Bereich hohe Bedeutung bei. Die in der Petition 24.2034 von der Jugendsession geforderte Anpassung des Informationssicherheitsgesetzes zum Zweck der Erhöhung der Cybersicherheit sieht die Kommission jedoch aufgrund des dadurch entstehenden hohen administrativen Aufwands für die Unternehmen als nicht zielführend an. Daher empfiehlt sie einstimmig, der Petition keine Folge zu geben.
Weitere Beschlüsse
Die Kommission beantragt ihrem Rat zudem einstimmig, die Motion 25.4410 anzunehmen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Zuständigkeiten beim Schutz des Luftraums in der normalen und in der ausserordentlichen Lage klar zu regeln. Dies ist nach Ansicht der Kommission notwendig, um den Schweizer Luftraum angesichts neuer Herausforderungen auch unterhalb des Verteidigungs- und Kriegsfalls wirksam zu schützen. Um die zahlreichen beteiligten Akteure im Falle einer Bedrohung zu koordinieren, benötigt es rechtliche Grundlagen und klare Zuständigkeiten.
Weiter liess sich die SiK-S zu den strategischen Zielen des Bundesrates für die RUAG International Holding AG für die Jahre 2026–2029 konsultieren und begrüsst diese. Schliesslich liess sich die SiK-S über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informieren.
Die Kommission hat am 7. Mai 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, Grüne) und teilweise in Anwesenheit des Vorstehers des WBF, Bundespräsident Guy Parmelin sowie des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister, in Bern getagt.