Schaffung eines verschuldungsfähigen Fonds für Sicherheit und Verteidigung
Die Kommission ist der Überzeugung, dass eine zusätzliche Finanzierung für die Beschaffungen der Armee angesichts der sich verschlechternden globalen Sicherheitslage und daraus entstehenden Risiken für die Schweiz unabdingbar ist. Aus diesem Grund ist die Schaffung eines verschuldungsfähigen Fonds im Rahmen der Vorlage 26.051 «Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee über die Erhöhung des MWST-Satzes» unbestritten, mit dem Ziel, möglichst schnell die zusätzlichen finanziellen Mittel zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz bereitzustellen. Dieser Spezialfonds mit einem Gesamtvolumen von 24 Milliarden Franken soll eine flexible Finanzierung von Rüstungsbeschaffungen der Armee ermöglichen. In diesem Betrag inbegriffen ist auch die geplante Beschaffung eines weiteren BODLUV-Systems grosser Reichweite, welche der Bundesrat bereits angekündigt hat.
Weiter beantragt die Kommission einstimmig, den Höchstbetrag der Darlehen auf 12 Milliarden Franken zu erhöhen, gegenüber den vom Bundesrat beantragten sowie von der Finanzkommission vorgeschlagenen 6 Milliarden Franken. Gleichzeitig soll sich dieser Höchstbetrag ab dem achten Jahr jährlich um 1,2 Milliarden Franken reduzieren. Die Kommission ergänzt den Entwurf zudem mit einem Artikel zur Sicherstellung der Schuldenrückzahlung. Bei der Höhe des Gesamtvolumens des Fonds folgt sie dem Bundesrat mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Eine Minderheit beantragt eine Erhöhung des Gesamtvolumens von 24 auf 26 Milliarden Franken. Letztendlich beantragt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Änderung des Titels des Fonds in «Fonds für Sicherheit und Verteidigung».
Merkmale des Finanzierungskonzepts
Zur Finanzierung des Fonds wurden verschiedene Konzepte diskutiert, sowohl mit als auch ohne eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes. Dabei obsiegt das von der Finanzkommission des Ständerats vorgeschlagene Konzept, welches mit einer Anhebung des Normalsatzes um 0,2 Prozent eine geringere Erhöhung der Mehrwertsteuer als der Bundesrat vorsieht. Ergänzend wird der Fonds mit der Hälfte der ordentlichen Finanzierungsüberschüsse alimentiert. Die Kommission beantragt zusätzlich Fondseinlagen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt, aufgeteilt nach gebundenen und ungebundenen Einlagen. Das Konzept beinhaltet ausserdem eine Verlängerung der Laufzeit des Fonds auf 18 Jahre sowie eine Entkopplung einer allfälligen Volksabstimmung über das Rüstungsfondsgesetz von der obligatorischen Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung. Die Kommission erhofft sich durch das Finanzierungskonzept eine zeitnahe Umsetzung der Rüstungsvorhaben der Armee und sieht die Finanzierung des Fonds breiter abgestützt. Zudem hält das Konzept die Bestimmungen bezüglich der Schuldenbremse ein.
Das Finanzierungskonzept des Bundesrates, welches eine Erhöhung des Normalsatzes der Mehrwertsteuer während 12 Jahren um 0,5 Prozente vorsieht, wurde mit 8 zu 3 bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Konzepte, welche alternative Finanzierungsmodelle zur Mehrwertsteuererhöhung beinhalten, wurden ebenfalls abgelehnt. Eines der Konzepte, welches auf einen jährlichen Beitrag von mindestens 1,5 Milliarden Franken aus Einsparungen aus dem Bundeshaushalt abzielt, wurde mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt. Ein weiteres Konzept setzt auf Fondseinlagen aus Substanzdividenden der Schweizerischen Nationalbank und wurde mit 3 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Ein letztes Finanzierungskonzept, das die Schaffung einer Vermögenssteuer auf besonders grosse Vermögen vorsieht, wurde mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls abgelehnt. Für alle Varianten wurden Minderheiten eingereicht.
Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates liess sich bereits an ihrer Sitzung vom 20. August 2026 über die Vorlage informieren. Das Geschäft ist für die Beratung im Ständerat in der Herbstsession geplant.
Die Kommission hat am 9. September 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, Grüne) und in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister, in Bern getagt.