Das Büro des Nationalrates hat der SPK-N die Referendumsfrage, die Protokolle zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit und deren Umsetzung im nationalen Recht (Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes [AIG]), die Mitwirkung des Parlaments und der Kantone bei der dynamischen Übernahme von EU-Recht sowie die parlamentarische Zusammenarbeit zum erweiterten Mitbericht zugewiesen. Die Kommission hat sich zunächst von den Vorstehern des EDA und des EJPD die Botschaft des Bundesrates präsentieren lassen und anschliessend Anhörungen zu mehreren Themen durchgeführt. Zur Personenfreizügigkeit und zu den Änderungen am AIG hat sie eine Delegation der Kantone (Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden [VKM] und Konferenz der Kantonsregierungen [KdK]), Vertretungen von HotellerieSuisse, GastroSuisse, Swissmem und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sowie zwei Experten (Hansjörg Seiler und Martin Dumermuth) angehört. Zur Mitwirkung der Kantone bei der Rechtsübernahme hat die SPK-N eine Delegation der Kantone (KdK) und zwei Experten (Andreas Glaser und René Rhinow) angehört, zur Mitwirkung des Parlaments zwei Experten (Martin Graf und Matthias Oesch). Darüber hinaus hat der zuständige Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, der Europaabgeordnete Christophe Grudler, der Kommission dargelegt, wie die EU das Paket Schweiz–EU beurteilt.
Im Weiteren hat die SPK-N der Bundesverwaltung Prüfaufträge zur vom Ständerat beschlossenen Zuwanderungsabgabe und zum permanenten Aufenthaltsrecht von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern erteilt.
Sie wird ihre Arbeiten an ihrer Sitzung vom 12. und 13. November 2026 fortführen.
Die Kommission hat am 22. und 23. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Nina Schläfli (S, TG) in Bern getagt.