Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates ist durchaus der Ansicht, dass sich die Bundesversammlung in künftigen Krisen schneller und besser einbringen sollte. Dabei steht für sie die Schaffung einer Rechtsdelegation, wie sie mit einer parlamentarischen Initiative vorgeschlagen wird, eher nicht im Vordergrund. Die SPK-S verweist auf die laufende umfassende Prüfung verschiedener Möglichkeiten zur besseren Mitsprache des Parlamentes.

​Mit seiner parlamentarischen Initiative schlägt Ständerat Beat Rieder (VS) vor, dass die Bundesversammlung eine Rechtsdelegation schafft, «welche in der ausserordentlichen Lage die Erlasse des Bundesrates, so auch die Notverordnungen, überprüft und behandelt» (20.414 Pa. Iv. Schaffung einer Rechtsdelegation). Die SPK spricht sich mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen diese Initiative aus. Die Kommission teilt die Auffassung des Initianten, dass die Bundesversammlung sich auch in Krisen rechtzeitig und wirksam einbringen muss. Die nötigen Arbeiten hierfür aber haben beide SPK mit zwei eigenen parlamentarischen Initiativen (20.437/20.438) bereits umfassend aufgegleist. Aktuell ist eine Subkommission der nationalrätlichen Schwesterkommission damit befasst. Für die Diskussion einer Rechtsdelegation besteht somit schon ein Rahmen.
Auch inhaltlich zeigte sich die SPK-S kritisch: Soweit die Aufgaben einer Rechtsdelegation nur in der «Überprüfung» lägen, genügten dafür die bestehenden Aufsichtsorgane. Falls einer Rechtsdelegation auch Entscheidkompetenzen gegenüber bundesrätlichen Notverordnungen zukommen sollten, müsste zuerst die Verfassung geändert werden. Nach geltender Verfassung hat der Bundesrat selbständige Notverordnungskompetenzen, und parlamentarische Notverordnungen können nur von der Bundesversammlung, nicht von einzelnen Delegationen beschlossen werden. Andere Instrumente zur Stärkung des Parlaments im Krisenlagen sind naheliegender und werden im Rahmen der erwähnten Initiativen erarbeitet.

Technisches Administrativabkommen zwischen der Schweiz und China zur Migration

Die Kommission beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, der Genfer Standesinitiative (20.338), wonach das Administrativabkommen zwischen den Schweizer und den chinesischen Migrationsbehörden von 2015 nicht verlängert werden soll, keine Folge zu geben. Zweck dieses Abkommens ist es, Personen mit Wegweisungsentscheid, die mutmasslich chinesischer Staatsangehörigkeit sind, leichter zu identifizieren. Die Schweiz hat rund 60 Staaten ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Zudem stützt sich das Abkommen auf eine klare Rechtsgrundlage in einer Verordnung, und der Schutz gefährdeter Personen ist gewährleistet. Die Kommission hält deshalb ein Eingreifen des Parlaments nicht für notwendig – dies umso mehr, als das Abkommen zwischen der Schweiz und China Ende 2020 auslief und dessen Verlängerung bis heute nicht geplant ist.

Die Kommission tagte am 26. April 2021 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) in Bern.