Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates erachtet es als wichtig und möglich, in der Verfassung zu definieren, welche völkerrechtlichen Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen. Die Kommission hält deshalb an der entsprechenden Vorlage für eine Verfassungsänderung fest, zeigt sich aber für neue Formulierungen offen.

In der vergangenen Herbstsession hat der Ständerat mit 27 zu 12 Stimmen einer Änderung der Bundesverfassung zugestimmt, wonach völkerrechtliche Verträge, die Bestimmungen von Verfassungsrang enthalten oder deren Umsetzung die Änderung der Bundesverfassung erfordert, Volk und Ständen obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet werden müssen (20.016 s Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge. Änderung von Artikel 140 der Bundesverfassung).

Der Nationalrat ist jedoch im Mai dieses Jahres mit 140 zu 50 Stimmen nicht auf die Vorlage eingetreten mit der Begründung, dass keine hinreichend klare Definition gefunden werden konnte, welche Verträge dem Referendum zu unterstellen seien.

Die SPK des Ständerates hat nun mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, an der Vorlage festzuhalten. Ihrer Ansicht nach sei es am Verfassungsgeber zu bestimmen, nach welchen Grundsätzen ihm völkerrechtliche Verträge zur Abstimmung unterbreitet werden. Die Vorlage stärke somit die Demokratie, die Rechtstaatlichkeit sowie die Legitimation internationaler Verträge. Die Kommission zeigt sich auch offen, in einer Detailberatung auch andere Formulierungen zu prüfen, namentlich eine Generalklausel. Hierfür könnte z.B. der im Jahre 2010 von Bundesrat und Nationalrat als möglicher Gegenentwurf zur Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk» gutgeheissene Vorschlag einen wertvollen Anhaltspunkt bieten.

Die Minderheit zweifelt daran, dass eine geeignete Formulierung gefunden werden kann, und lehnt das Anliegen deshalb ab.

Nein zu neun Mitgliedern des Bundesrates

Am 15. April 2021 hat sich die SPK des Nationalrates für eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Nadine Masshardt (S, BE) (19.503 Konkordanz stärken mit neun Bundesratsmitgliedern) ausgesprochen, wonach der Bundesrat aus neun Mitgliedern bestehen soll. Dieses Anliegen fand in der SPK des Ständerates mit 7 zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen keine Mehrheit. Die Kommission stellt fest, dass die Frage erst vor fünf Jahren umfassend behandelt und eine Vorlage ausgearbeitet worden ist, die hernach keine Mehrheiten fand. Im Gegensatz zur nationalrätlichen Kommission steht für die SPK des Ständerates die Vertretung der verschiedenen Parteien, Sprachregionen und Bevölkerungsgruppen auch nicht im Vordergrund. Der Bundesrat ist nicht primär ein Repräsentationsorgan. Eine Regierungsreform müsste vielmehr das gute Funktionieren des Kollegialorgans im Fokus haben.

Überprüfung von mobilen Datenträgern im Rahmen des Asyl- und Wegweisungsverfahrens

In Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.423 n (Pa. Iv. Rutz Gregor. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen) hat der Nationalrat im vergangenen Mai mit 123 zu 65 Stimmen eine Vorlage verabschiedet, wonach das Asylgesetz dahingehend angepasst werden soll, dass dem Staatssekretariat für Migration (SEM) weitergehende Kompetenzen zur Überprüfung von mobilen Datenträgern bei der Identitätsabklärung eingeräumt werden. Auch die SPK des Ständerates sieht in der Auswertung von mobilen Datenträgern wie Mobiltelefone oder Tablets eine effiziente Methode, um Informationen über die Identität einer Person zu erhalten. Sie hat deshalb der Vorlage mit 9 zu 3 Stimmen zugestimmt. Eine Minderheit lehnt die Vorlage als unverhältnismässigen Grundrechtseingriff ab.

Recht auf Kantonswechsel und Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene: Zurück zur Vorlage des Bundesrates

Nachdem der Ständerat am 17. März 2021 mit 25 zu 14 Stimmen auf die Vorlage zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes betreffend Kantonswechsel und Reiseverbot für vorläufig aufgenommene Personen (20.063) eingetreten ist, hat die Kommission nun die Detailberatung vorgenommen. Dies nachdem inzwischen auch der Nationalrat eingetreten ist und die Vorlage am 15. Juni 2021 mit 132 zu 50 Stimmen angenommen hat.

Auch in der SPK des Ständerates gab das Verbot von Reisen in Drittstaaten für vorläufig Aufgenommene zu Diskussionen Anlass. Die vom Nationalrat vorgenommene Ergänzung des bundesrätlichen Entwurfs, wonach insbesondere in Staaten des Schengen-Raumes das Recht auf Familienleben weniger eingeschränkt werden soll, fand in der Kommission des Ständerates mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Mehrheit. Die Kommission ist der Meinung, dass Ausnahmen des Reiseverbotes weiterhin auf Verordnungsstufe zu regeln sind. Der Gesetzgeber soll in diesem Bereich nicht zu enge Vorgaben machen, sondern dem Bundesrat ein gewisses Ermessen überlassen. Im Weiteren ist die Kommission der Ansicht, dass einer vorläufig aufgenommenen Person, die in einem anderen Kanton eine Erwerbstätigkeit ausübt, der Kantonswechsel in diesen Kanton mit Blick auf die Arbeitslosenversicherung nur bewilligt werden soll, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht und nicht schon nach 6 Monaten, wie dies der Nationalrat knapp beschlossen hat. Die Kommission geht somit wieder zurück zur Vorlage des Bundesrates und hat dieser in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 3 Stimmen zugestimmt. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab, da die Mehrheit die Ergänzung des Nationalrates nicht übernommen hat.

Veröffentlichung der Staatsangehörigkeiten der Mitglieder der Bundesversammlung und des Bundesrates

In der Sommersession hat der Nationalrat einer Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung zugestimmt, wonach alle bestehenden Staatsangehörigkeiten von Mitgliedern der Bundesversammlung und des Bundesrates veröffentlicht werden sollen. Die SPK des Ständerates begrüsst diese erhöhte Transparenz und hat dieser Änderung mit 9 zu 3 Stimmen zugestimmt. Eine Minderheit lehnt die Vorlage mangels Relevanz ab.

Ungleichbehandlung zwischen Schweizer Staatsangehörigen und EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern beim Familiennachzug

Die Kommission hat vom deutlichen Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2021 Kenntnis genommen, der parlamentarischen Initiative 19.464 von Nationalrat Angelo Barrile (S, ZH) («Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug») Folge zu geben. Diese will beim Familiennachzug die Ungleichbehandlung zwischen Schweizerinnen und Schweizern einerseits und EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern andererseits beseitigen. Die SPK des Ständerates erteilt deshalb der SPK des Nationalrates die Zustimmung zur Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs und gibt der Initiative ohne Gegenantrag Folge.

Die Kommission tagte am 24./25. Juni 2021 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) in Herisau.