Die Kommission folgt damit dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission und kommt auf ihren Entscheid vom Januar zurück, als sie der Initiative knapp Folge gegeben hatte.
Sie ist nach wie vor der Ansicht, dass das Sponsoring von Aktivitäten des Bundes durch Privatunternehmen – bei einer schlechten Umsetzung – zu heiklen Situationen führen kann. Sie hat aber mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung Massnahmen ergriffen hat, die unangemessene Entscheide, wie es sie in der Vergangenheit teils gab, vermeiden sollen. Die am meisten betroffenen Departemente, das EDA und das VBS, haben unter anderem Sponsoring-Weisungen erlassen und interne Prozesse definiert, die deren Einhaltung gewährleisten sollen. Somit hat die parlamentarische Initiative bereits eine gewisse Wirkung erzielt.
Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung sowie der Unternehmen und Anstalten des Bundes
Die Kommission lehnt mit 9 zu 2 Stimmen die von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichte Initiative 22.453 ab, welche verlangt, Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung – von wenigen Ausnahmen abgesehen – zu verbieten. Die SPK-S ist der Auffassung, dass diese Initiative keinen Mehrwert gegenüber der aktuellen Rechtslage bringt. Bereits jetzt werden nur in Ausnahmefällen Abgangsentschädigungen entrichtet, weshalb es sich lediglich um wenige Fälle pro Jahr handelt. Die Kommission hält somit an der Linie fest, die sie bereits mit der Ablehnung der Vorlage zur Einführung von Höchstlöhnen für Bundeskader (16.438), die ebenfalls ein Verbot von Abgangsentschädigungen vorsah, vertrat.
Die Kommission hat am 8. November 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (G, GL) in Bern getagt.