Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion (25.3021) beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, die Kontrollen an den Grenzen der Schweiz und die Massnahmen zur konsequenten Wegweisung von Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung, die kein Asylgesuch stellen, zu verstärken. Auf diese Weise soll die illegale Einwanderung bekämpft, die innere Sicherheit geschützt und die grenzüberschreitende Kriminalität verringert werden.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) führt bereits jetzt an den Grenzen Personen- und Warenkontrollen durch. Diese Kontrollen dienen der Schweiz als Sicherheitsfilter und stärken das objektive und subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Die Kommission erachtet verstärkte Kontrollen als notwendig, um zu verhindern, dass Personen ohne Aufenthaltsberechtigung und ohne Absicht, ein Asylgesuch zu stellen, in die Schweiz einreisen. Diese Massnahme würde in ihren Augen dazu beitragen, die innere Sicherheit der Schweiz zu erhöhen, weshalb die SPK-S die Kommissionsmotion 25.3021 («Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze») beschlossen hat. Hingegen beantragt die Kommission ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen, die Motion Chiesa 23.4448 («Schutz der Schweizer Landesgrenzen») abzulehnen, da sie der Meinung ist, dass «systematische» oder «umfassende» Kontrollen sowohl aus finanziellen und praktischen Gründen (die Schweiz hat mehr als 400 Grenzübergänge) als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Schengener Grenzkodex schwierig vorstellbar sind.

Verschärfte Regelung zur Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer

Die SPK-S hat mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zugestimmt, der von Nationalrat Jean-Luc Addor (V, VS) eingereichten parlamentarischen Initiative 23.443 («Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Interessenabwägung mit gesundem Menschenverstand») Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, dass im Rahmen der Beurteilung von Gewaltverbrechen die Verbindungen der beschuldigten Person zu ihrem Herkunftsland beim Ausweisungsentscheid nicht berücksichtigt werden. In den Augen der SPK-S wenden die Gerichte die Härtefallregelung zu grosszügig an, namentlich in Fällen schwerer Straftaten, in denen das öffentliche Interesse an einer Ausweisung besonders hoch ist. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Ausnahme zur Regel geworden ist, und möchte, dass die Ausnahme wieder die Ausnahme ist.

Ruhegehaltsregelung für Magistratspersonen soll bleiben

Gemäss geltendem Recht erhalten Mitglieder des Bundesrates, des Bundesgerichts und der Bundeskanzler nach dem Ausscheiden aus dem Amt ein Ruhegehalt in der Höhe einer halben Besoldung einer amtierenden Magistratsperson. Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission des Nationalrates spricht sich die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative (24.402) von Nationalrat Rémy Wyssmann (V, SO) aus, wonach Magistratspersonen vorsorgerechtlich wie andere Versicherte behandelt werden sollen. Die geltende Regelung ist einfach und unbürokratisch zu handhaben. Sie garantiert die Unabhängigkeit der Magistratspersonen, die dadurch nicht gezwungen sind, schon während ihrer Amtszeit nach neuen beruflichen Tätigkeiten zu suchen.

Private Wohnadresse der Urheberinnen und Urheber von Volksinitiativen nicht veröffentlichen

Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der bereits vom Nationalrat angenommenen Motion Badran 24.3425 («Ersetzung der privaten Wohnadresse als Identifikator der Urheber von Volksinitiativen»). Sie ist der Meinung, dass die Identifikation der Urheberinnen und Urheber von Volksinitiativen durch andere Kriterien wie die Angabe des Wohnortes und des Geburtsdatums gewährleistet werden kann. Die private Wohnadresse muss deshalb nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

Keine goldenen Fallschirme in der Bundesverwaltung: Ablehnung der Motion, weil das Parlament schon an der Arbeit ist

Die Kommission spricht sich ohne Gegenantrag gegen die vom Nationalrat angenommene Motion Golay (24.3481) aus, wonach Abgangsentschädigungen an Mitarbeitende der Bundesverwaltung nur in Ausnahmefällen ausgerichtet werden sollen. Da eine parlamentarische Initiative mit ähnlichem Inhalt (23.432) die Zustimmung des Ständerates und der SPK des Nationalrates gefunden hat, hat die SPK des Ständerates bereits den Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, so dass damit nicht auch noch der Bundesrat beauftragt werden muss.

Bericht des Bundesrates über die elektronische Unterschriftensammlung

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des von der SPK-N eingereichten Postulats 21.3607 («Elektronisches Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden»). Der Bericht befasst sich mit der Möglichkeit, das Verfahren zur Sammlung von Unterschriften für Volksinitiativen und Referendumsbegehren auf Bundesebene zu digitalisieren. Die SPK-S erinnert daran, dass der Ständerat in der Wintersession 2024 zu diesem Thema die Motionen Mühlemann 24.3851 («Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung») und Michel Matthias 24.3905 («Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur») angenommen hat. Sie wartet nun darauf, wie ihre Schwesterkommission über diese Vorstösse befinden wird.

Die Kommission hat am 11 Februar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Fässler (M-E/AI) in Bern getagt.

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