Erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S sollen künftig Anspruch auf einen Kantonswechsel haben, wenn sie sozialhilfeunabhängig sind und das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht oder ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar ist. Zudem müssen arbeitslose Personen mit Schutzstatus S neu bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet werden. So werden für Personen mit diesem Status die gleichen Voraussetzungen geschaffen, wie sie für vorläufig aufgenommene Personen bereits gelten. Die Kommission ist der Ansicht, dass alles Notwendige unternommen werden soll, um eine raschere Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern und die Sozialhilfeabhängigkeit zu senken.
Die Kommission befürwortet auch die erleichterte Zulassung von Personen, die in der Schweiz ausgebildet wurden. Diese Erleichterung betrifft Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung oder ein Postdoktorat im Rahmen eines Arbeitsvertrags abgeschlossen haben und deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Die Kommission präzisiert die entsprechende Bestimmung: der Abschluss der höheren Berufsbildung muss anerkannt und in der Schweiz erlangt worden sein und im Falle eines Postdoktorates, muss diese Person mindestens 2 Jahre als Postdoktorand oder die Postdoktorandin gearbeitet haben.
Eine Minderheit erachtet die Vorlage als überflüssig und beantragt Nichteintreten.
Fristen für Härtefallgesuche bestimmter Personengruppen anpassen
Die gleichlautenden Motionen «Fehlanreize in der Asylpolitik reduzieren», eingereicht von Nationalrat Riner (25.3274) und Ständerat Stark (25.3689), verlangen, dass Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung aus Härtefallgründen nicht bereits nach fünf, sondern frühestens nach zehn Jahren gestellt werden können. Betroffen davon wären Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, Personen mit Ausweis N oder vorläufig Aufgenommene.
Die Motion Stark wurde vom Nationalrat angepasst, so dass Sans-Papiers ein Härtefallgesuch frühestens nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz einreichen können; Asylsuchende sowie Personen mit einem abgelehnten oder zurückgezogenen Asylgesuch frühestens nach acht Jahren. Für vorläufig Aufgenommene soll die jetzige 5-jährige Frist weiterhin gelten. Dieser Kompromiss, der von der SPK-N nach umfassenden Anhörungen von Vertretungen der Kantone, Gemeinden und Städte erarbeitet wurde, begrüsst die Kommission. Die SPK-S schliesst sich in ihrer Einschätzung somit dem Nationalrat an und unterstützt die geänderte Fassung der Motion Stark mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Motion Riner lehnt sie jedoch mit 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen aus formellen Gründen ab. Das Anliegen wird durch die Motion Stark umgesetzt und so muss sich der Nationalrat nicht erneut damit befassen.
Weitere Motionen im Asylbereich
Mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt die Kommission die von der FDP-Fraktion eingereichte Motion «Verhinderung von Sekundärmigration» (24.3949) ab. Mit dieser Motion wird verlangt, dass Asylsuchende in der Schweiz betreffend Unterbringung, Zugang zu medizinischer Versorgung, Grenzverfahren und Sozialleistungen nicht bessergestellt sind als jene, die an der Schengen/Dublin-Aussengrenze ein Verfahren durchlaufen. In Anbetracht dessen, dass der EU-Asyl- und Migrationspakt inzwischen in Kraft getreten ist und die Umsetzung bis anhin plangemäss läuft, erachtet sie die Motion als unnötig.
Mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt die Kommission die Motion «Effizienter Umgang mit problematischen Asylsuchenden und konsequente Anwendung des Asylgesetzes» (26.3522) ihrer Schwesterkommission. Diese verlangt, dass interne Sicherheitsbereiche in den ordentlichen Bundeszentren im Rahmen der vorgesehenen Pilotprojekte nur mit der Zustimmung der Standortkantone und der betroffenen Gemeinden eingerichtet werden können. Zudem sollen durch Gesetzesanpassungen klare Disziplinar- und Verwaltungsinstrumente geschaffen und eine Stärkung des Wegweisungsvollzuges bei Straftätern und Wiederholungstätern erwirkt werden. Ferner sollen insbesondere für die Grenzkantone geeignete Ausgleichsmechanismen vorgesehen werden. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat sich dieser Punkte bereits angenommen hat und unterstützt diese Motion, um die bereits geplanten und erfolgten Arbeiten zu unterstützen.
Mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt die Kommission die Motion der SVP-Fraktion «Mehr Schutz für die Bevölkerung. Wirksame Massnahmen gegen gewalttätige und kriminelle Asylsuchende» (25.4588) ab. Sie fordert, dass bei Verstössen gegen die Ausgangsbestimmungen in Bundesasylzentren, bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausserhalb der Zentren oder bei eröffneten Strafverfahren für Asylsuchende eine Ausgangssperre oder – falls unabdingbar – eine Haft von maximal zehn Tagen angeordnet werden kann. Die Kommission lehnt die Motion aus formellen Gründen ab, da eine gleichlautende Motion bereits an den Bundesrat überwiesen wurde.
Keine Amtszeiten für Bundesratsmitglieder
Die Kommission hat ihren Entscheid mit 7 zu 4 Stimmen vom April 2025 bekräftigt, der parlamentarischen Initiative «Stärkung der Konkordanz. Amtszeiten für Mitglieder des Bundesrats» (24.435) von Nationalrat Gerhard Pfister keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt neben der Einführung von regulären Amtszeiten, dass Bundesrätinnen und -räte nur noch im Ausnahmefall vorzeitig zurücktreten dürfen. Die Kommission ist der Ansicht, dass am heutigen Modus festgehalten werden soll, weil er ein wichtiges Element für die Stabilität des Regierungssystems ist. Ausserdem bezweifelt sie, dass sich die Initiative tatsächlich umsetzen lässt.
Die Kommission hat am 5. November 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z’graggen (M-E/UR) in Bern getagt.