In der Vorlage zur Stromnetzstrategie (16.035) sieht der Bundesrat ein klar definiertes Vorgehen vor für Erdverlegung von Stromleitungen im Verteilnetz. Die Kommission stimmte dem Entwurf des Bundesrates zu Art. 15c des Elektrizitätsgesetzes im Wesentlichen zu. Leitungen mit einer Nennspannung von unter 220 kV sollen grundsätzlich als erdverlegtes Kabel ausgeführt werden, sofern das technisch und betrieblich möglich ist. Von grosser Bedeutung ist dabei der Mehrkostenfaktor. Die Kommission unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, den Mehrkostenfaktor auf höchstens 3.0 festzulegen. Damit sollte es möglich sein, mit Aufwendungen bis 2050 von rund 7.2 Mia. Franken, die Leitungen des Verteilnetzes langfristig vollständig zu verkabeln. Eine Kostenüberschreitung über den Faktor 3.0 hinaus will die Kommission nur zulassen, wenn die Mehrkosten nicht auf die Endkunden übertragen werden. Die Auflage zur Verkabelung ist nicht anwendbar auf das Bahnstromnetz oder auf Anschlussleitungen von Kraftwerken.
Bei der Beratung der Grundsätze für die Netzplanung hob die Kommission die Bedeutung von klaren Bestimmungen heraus. So präzisiert die Kommission in Art. 9a Stromversorgungsgesetz, dass der Szenariorahmen auf der Ebene der Übertragungsnetze und Verteilnetze hoher Spannung als Grundlage für die Netzplanung dienen soll. Von den drei Szenarien, die im Szenariorahmen abgebildet werden, soll der Bundesrat gemäss Beschluss der Kommission ein Hauptszenario festlegen, das für Behörden verbindlich sein wird. Zudem stärkt die Kommission den Bund in seiner Rolle bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Netzplanung.
Keine höheren Bundesbeiträge für den Hochwasserschutz
Die Kommission beantragt mit 9 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung, der Standesinitiative des Kantons Bern (15.319) keine Folge zu geben. Diese verlangt eine 10% höhere Beteiligung des Bundes an Hochwasserschutzmassnahmen, um die Realisierung von anstehenden Projekten und wichtigen Schutzbauten zu gewährleisten. In den Augen der Kommission erlaubt es die aktuelle finanzpolitische Situation des Bundes nicht, zusätzlich finanzielle Mittel für den Hochwasserschutz bereitzustellen. Das Subventionsmodell des nationalen Finanzausgleichs (NFA) zwischen Bund und Kantonen hat sich in den beiden vergangenen NFA-Perioden im Bereich des Hochwasserschutzes bewährt. Eine Abkehr von diesen Grundsätzen ist aus ordnungspolitischer Sicht nicht angebracht. Zudem wurde ein grosser Teil der Hochwasserschutzprojekte bereits realisiert. Der Fokus wird sich daher künftig stärker auf den Unterhalt der Gewässer richten, wo der Bund eine finanzielle Beteiligung prüft.
Die Kommission hat am 27. und 28. Oktober 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD/BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.